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Tageszeitung taz legitimiert politische Gewalt: Wie das linksalternative Milieu gewaltsame Widerstandsformen gegen die AfD zu rechtfertigen versucht

Das staatliche Gewaltmonopol gehört zu den essenziellen Errungenschaften der modernen Rechtsordnung. Es schützt Bürger vor Willkür und sorgt dafür, dass politisches Ringen argumentativ und nicht physisch ausgetragen wird. Doch dieses Fundament gerät zunehmend ins Wanken – unter anderem durch die Verschiebung des Debattenraums in renommierten Leitmedien. Ein Kommentar in der die tageszeitung (taz) verdeutlicht, wie innerhalb des linksalternativen Milieus die Grenzen zwischen defensiver Wehrhaftigkeit und der Vorbereitung gewaltsamen Widerstands verwischt werden.

Der Stein des Anstoßes ist die Diskussion um den Musiker Danger Dan und dessen Song “Keine Angst”, in dem linke Militanz als Option im Kampf gegen rechts gewertet wird. In einem Leitartikel vom 21.08.2026 mit dem Titel „Weckruf zur Wehrhaftigkeit“ auf taz.de nimmt taz-Redakteur Jens Uthoff den Song zum Anlass, um eine Neubewertung linker Gewalt vorzunehmen. Wenn ein etabliertes Sprachrohr der linken Szene jedoch anfängt, Widerstandsformen „gewaltförmiger Natur“ abzuwägen, wird aus der politischen Berichterstattung eine gefährliche Grauzone der Rechtfertigung.

Die Argumentationsstruktur in der taz: Notwehr-Rhetorik und staatliches Versagen

Die in der taz gewählte Argumentationslinie bedient Mechanismen, die im politischen Diskurs zur Entgrenzung gewaltsamer Aktionen beitragen:

  • Das Narrativ der alternativlosen Ohnmacht: Der Autor beschreibt das Erstarken der AfD und das Ansteigen von Hasskriminalität als Umfeld, in dem linke Gewalt als „letztes Mittel“ verstanden werden müsse. Anstatt Phänomene gewalttätiger Militanz kompromisslos zu verurteilen, wird sie als verständliche Reaktion aus einer Position der Machtlosigkeit interpretiert.
  • Die Vorwegnahme des Zusammenbruchs: Im Kommentar wird die These aufgeworfen, dass man den Sicherheitsorganen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung nicht mehr vertrauen könne. Verwiesen wird dabei explizit auf den Vorstoß des Vizechefs der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, der Polizisten öffentlich zum Ungehorsam gegen verfassungswidrige Anordnungen aufrief. Wenn Medien die These stiften, dass der Rechtsstaat Minderheiten nicht mehr schützt, hebeln sie die Schutzfunktion der Institutionen ideologisch aus.
  • Die Aufweichung der Absage an Militanz: Anstatt eine rote Linie bei der körperlichen Unversehrtheit zu ziehen, stellt die taz fest, dass die Frage nach der Legitimität organisierten gewalttätigen Widerstands angesichts der veränderten Lage „täglich neu gestellt“ werden müsse. Damit entzieht man dem staatlichen Gewaltmonopol die prinzipielle Anerkennung.

Ein gefährlicher Doppelstandard

In den Veröffentlichungen der taz offenbart sich eine deutliche Asymmetrie im Umgang mit politischem Extremismus. Während Hetze und Gewaltandrohungen von rechts richtigerweise mit Entschlossenheit angeprangert werden, erfährt linke Militanz unter dem Deckmantel des „Antifaschismus“ und des „Schutzes Vulnerabler“ immer wieder eine begriffliche Einbettung und Abmilderung. Aus strafrechtlich relevanten Taten wird in der Medienlandschaft mitunter „zivilgesellschaftliche Verteidigung“ formuliert.

Diese romantisierende Umdeutung politischer Gewalt – wie sie auch im Kommentar von Jens Uthoff bei der taz verhandelt wird – untergräbt das Vertrauen in den Gleichheitsgrundsatz. Sobald ein Medium die Absicht des Täters als Maßstab dafür heranzieht, ob Gewalt legitimierbar sei, begibt es sich auf das Terrain der Gesinnungsjustiz.

Warum Leitmedien nicht an den Fundamenten der Demokratie rütteln dürfen

Historisch betrachtet zeigt sich: Sobald eine politische Strömung die Straße als Kampfzone begreift und die Entscheidung über Gewalt aus der Hand der staatlichen Organe nimmt, wird der demokratische Grundkonsens zertrümmert. Wenn politische Akteure und Kommentatoren beginnen, gewaltsame Mittel als zulässige Form der politischen Auseinandersetzung ins Spiel zu bringen, schrumpft der Raum für friedlichen, zivilgesellschaftlichen Protest.

Eine wehrhafte Demokratie verlangt ein unverrückbares Bekenntnis zum staatlichen Gewaltmonopol. Leitmedien wie die taz tragen eine gesellschaftliche Mitverantwortung: Sie dürfen extremistische Tendenzen – ganz gleich aus welcher politischen Himmelsrichtung – weder verharmlosen noch als Notwehr legitimieren. Wer für die Rechte Minderheiten und die Freiheit streitet, darf nicht die Werkzeuge des Extremismus legitimieren.

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