Während die politische Aufarbeitung der Corona-Jahre in Parlamenten nur schleppend vorankommt, schafft die Justiz Fakten. Der Fall des Recklinghäuser Hausarztes Dr. Heinrich Habig markiert einen Höhepunkt in der Kriminalisierung ärztlicher Entscheidungsfreiheit. Habig, der für viele Kritiker als Held des ärztlichen Ethos gilt, verbüßt aktuell eine der härtesten Strafen, die je gegen einen deutschen Mediziner in diesem Zusammenhang verhängt wurden.
Der Fall und das Urteil
Dr. Heinrich Habig wurde im Jahr 2023 vom Landgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
- Der Vorwurf: Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in über 500 Fällen. Habig hatte Patienten bescheinigt, gegen COVID-19 geimpft worden zu sein, ohne die Spritze tatsächlich verabreicht zu haben.
- Haft ohne Bewährung: Trotz seines fortgeschrittenen Alters und einer tadellosen beruflichen Vita wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Habig befand sich zudem über 16 Monate in Untersuchungshaft, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.
- Berufsverbot: Flankierend zum Urteil wurde ein vorläufiges Berufsverbot verhängt, was die wirtschaftliche Existenz seiner Praxis vernichtete.
Motive: Ärztlicher Eid vs. Staatsräson
In den Verhandlungen und auf Ihrer Plattform wird Habigs Handeln als Akt des zivilen Ungehorsams gewertet:
- Schutz der Patienten: Habig argumentierte, er habe Patienten vor einer aus seiner Sicht experimentellen und potenziell schädlichen Therapie schützen wollen, die durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht faktisch erzwungen wurde.
- Gewissensentscheidung: Für ihn stand das Wohl des Individuums über den staatlichen Verordnungen. Er sah sich durch seinen ärztlichen Eid verpflichtet, Hilfe zu leisten, wo Patienten durch staatlichen Druck in existenzielle Nöte gerieten.
- Keine Bereicherungsabsicht: Im Gegensatz zu anderen Fällen konnte Habig keine nennenswerte persönliche Bereicherung nachgewiesen werden. Viele der Bescheinigungen stellte er aus Überzeugung aus.
Einordnung: Ein politisches Exempel?
Auf PolitischeVerfolgung.de wird Dr. Habig als Paradebeispiel für eine Gesinnungsjustiz geführt:
- Abschreckungswirkung: Die ungewöhnliche Härte des Urteils und die lange Untersuchungshaft werden als Signal an die gesamte Ärzteschaft gewertet: Wer die staatliche Impfstrategie unterwandert, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.
- Umgang mit „Dissidenten“: Kritiker vergleichen die Behandlung Habigs mit der von politischen Dissidenten, da sein fachlicher Widerspruch gegen die Corona-Politik durch das Strafrecht moralisch diskreditiert und physisch unterbunden wurde.
Aktueller Status (Februar 2026)
Heinrich Habig befindet sich weiterhin im Strafvollzug. Unterstützergruppen (wie „Ärzte für Aufklärung“) fordern regelmäßig seine Begnadigung und weisen darauf hin, dass die medizinischen Grundlagen, auf denen seine Verurteilung basierte, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Impfnebenwirkungen längst ins Wanken geraten seien.
„Ich konnte nicht anders, als meinen Patienten in ihrer Not beizustehen. Ein Arzt, der den Befehlen des Staates mehr gehorcht als seinem Gewissen, hat seinen Beruf verfehlt.“ – Sinngemäßes Zitat aus Habigs Schlusswort
Adresse
JVA
Dr. Heinrich Habig
Lerchenstr. 81
44581 Castrop-Rauxel
Update April 2026
Das Landgericht Bielefeld hat am 31.03.2026 den Antrag von Heinrich Habig, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen, abgelehnt und unter anderem damit begründet, dass sich Habig „seiner Verantwortung und seiner Schuld wenig bewusst und wenig selbstkritisch“ zeige. Ein weiterer Antrag zur Haftverkürzung wurde eingereicht. Am Wochenende hat Heinrich in der Regel von Samstag auf Sonntag Freigang und darf Zeit mit seiner Familie verbringen.
Seit August 2025 sitzt Heinrich wieder im Gefängnis. Er wurde im Juni 2023 wegen des Ausstellens „unrichtiger“ Gesundheitszeugnisse zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er bereits eine U-Haft von 16 Monaten ab 2022 verbüßt hatte. Er wird seit 2025 von RA Katja Wörmer vertreten.
Heinrich Habig erhält unterstützende Post aus aller Welt, ebenso von ehemaligen Staatsanwälten, die seine Verurteilung kritisieren. Er freut sich über jeden Brief. Mit Bibeln ist er allerdings bereits mehr als gut versorgt.
JVA
Heinrich Habig
Lerchenstr. 81
44581 Castrop-Rauxel
Fatima Habig hatte in der Praxis ihres Ehemannes als Arzthelferin gearbeitet. Dies war Grund genug, um gegen sie seitens der Staatsanwaltschaft ebenfalls ein Strafverfahren einzuleiten. Sie wurde zu 2 Jahren auf Bewährung und 150 Sozialstunden verurteilt. Obwohl Fatima bei einem Pflegedienst hätte arbeiten können, musste sie im Herbst 2025 schwere körperliche Arbeit auf einem Friedhof verrichten.
Die Familie wurde finanziell ruiniert und ist weiterhin auf Spenden angewiesen:
Konto: Förderverein Weißer Kranich
Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Video-Mitteilung des Förderverein Weißer Kranich (Februar 2026)
Liebe freiheitsliebende Patrioten und Freunde von unserem Freund und Arzt Heinrich Habig.
Es gibt neue sowie positive Nachrichten, trotz allem, was Heinrich in dieser Zeit durchstehen musste.
Bitte schaut euch unbedingt das aktuelle Video an.
Es lohnt sich und macht Mut.
Auch jetzt ist es wichtig weiterhin zusammenzustehen.
Unsere Unterstützung wird auch in Zukunft gebraucht, für unseren Arzt Heinrich und seine Familie.
Wer helfen möchte, kann weiterhin eine Schenkung tätigen an:
Konto :
Förderverein Weißer Kranich
Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Lasst uns zeigen, dass Loyalität, Menschlichkeit und Zusammenhalt keine leeren Worte sind.
Danke an alle, die Herz zeigen.

Die gewissenlosen Richter und Staatsanwälte sollten an den Pranger gestellt werden, indem man ihre Namen und auch möglichst auch die Adressen veröffentlicht. Dazu den Tatvorwurf und den Ermessensspielraum für das Strafmaß.