Der Vorwurf: Unrichtige Gesundheitszeugnisse
Die Staatsanwaltschaft wirft Peters vor, in zahlreichen Fällen Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit vorlag oder eine körperliche Untersuchung stattgefunden hatte.
- Fernausstellung: Wie bei anderen „Widerstands-Ärzten“ (etwa Bianca Witzschel) steht der Verdacht im Raum, dass Atteste teilweise per Post oder auf Basis kurzer digitaler Kontakte versandt wurden.
- Gefälligkeitsatteste: Die Ermittler sehen darin keinen ärztlichen Akt, sondern eine politische Unterstützung für Personen, die die staatlichen Maßnahmen ablehnten.
Verteidigung und Sicht von PolitischeVerfolgung.de
Aus Sicht der Verteidigung und kritischer Beobachter stellt sich der Sachverhalt anders dar:
- Ärztliche Gewissensfreiheit: Peters argumentiert (ähnlich wie andere betroffene Mediziner), dass er Patienten vor gesundheitlichen Schäden durch das Maskentragen schützen wollte – ein Kernpunkt des ärztlichen Eides (Nihil nocere).
- Kriminalisierung von Hilfeleistung: Dass medizinische Hilfe in einer Ausnahmesituation nun als „Terrorfinanzierung“ oder „Staatsgefährdung“ umgedeutet wird, ist ein deutliches Zeichen für eine politisierte Justiz.
„Indem man die ärztliche Entscheidung über ein Maskenattest zum terroristischen Akt erklärt, entzieht man dem Berufsstand die fachliche Autonomie und unterwirft die Medizin dem Diktat der Staatsräson.“ – Analyse zur Prozessstrategie
Aktuelle Anschrift
Justizvollzugsanstalt Mannheim
Dr. Jürgen Peters
Herzogenriethstr. 111
68169 Mannheim