- Maßnahmen des Kaiserreichs zur politischen Verfolgung
- Widerstand und Gegenbewegungen
- Unser Fazit – Fortführung der Repression der Kaiserzeit bis in die BRD
Maßnahmen des Kaiserreichs zur politischen Verfolgung
Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) verfolgte die Regierung unter Otto von Bismarck verschiedene Maßnahmen zur politischen Repression, um oppositionelle Kräfte zu schwächen und die staatliche Autorität zu festigen.
Sozialistengesetze (1878–1890)
Die Sozialistengesetze (offiziell: „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“) waren eine Reihe von repressiven Gesetzen im Deutschen Kaiserreich, die zwischen 1878 und 1890 unter Reichskanzler Otto von Bismarck erlassen wurden. Ziel war es, die Sozialdemokratie, insbesondere die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAP, Vorläufer der SPD), zu unterdrücken.1
Die Gesetze wurden nach zwei Attentaten auf Kaiser Wilhelm I. erlassen, obwohl die Sozialdemokraten keine Verbindung zu diesen Anschlägen hatten. Reichskanzler Otto von Bismarck nutzte die Gelegenheit, um die wachsende Arbeiterbewegung zu unterdrücken
Das Gesetz verbot:
- Sozialistische, sozialdemokratische und kommunistische Organisationen
- Versammlungen und Vereine mit entsprechender Gesinnung
- Sozialistische Presseorgane und Publikationen
- Das Zeigen sozialistischer Symbole
Insgesamt wurden während der Gültigkeit des Gesetzes über 1.300 Druckschriften und mehr als 330 Arbeiterorganisationen verboten. Tausende Menschen wurden verhaftet, inhaftiert oder zur Emigration gezwungen .
Trotz der Repression wuchs die Sozialdemokratie im Untergrund weiter und gewann nach dem Ende der Sozialistengesetze 1890 massiv an Einfluss.
Kulturkampf (1871–1878)
Zwischen 1871 und 1878 führte Bismarck den sogenannten Kulturkampf, um den Einfluss der katholischen Kirche und der Zentrumspartei zu beschneiden. Maßnahmen waren unter anderem:2
- Kanzelparagraph (1871): Verbot für Geistliche, sich in Predigten politisch zu äußern.
- Schulaufsichtsgesetz (1872): Übertragung der Schulaufsicht von der Kirche auf den Staat.
- Maigesetze (1873): Staatliche Kontrolle über die Ausbildung und Anstellung von Geistlichen.
- Zivilehe (1875): Einführung der obligatorischen Zivilehe, wodurch kirchliche Trauungen rechtlich nicht mehr ausreichend waren.
- Brotkorbgesetz: Einstellung staatlicher Zuwendungen an katholische Bistümer und Geistliche.
Diese Maßnahmen führten zu massiven Einschränkungen der kirchlichen Autonomie und wurden von vielen Katholiken als staatliche Repression empfunden. Trotz dieser Maßnahmen konnte die Zentrumspartei ihre Position im Reichstag stärken.3
Verfolgung von nationalen Minderheiten
Im Deutschen Kaiserreich wurden nationale Minderheiten systematisch diskriminiert, um einen homogenen Nationalstaat zu formen. Diese Politik richtete sich insbesondere gegen Polen, Dänen, Elsässer, Sinti und Roma sowie Juden.
Diskriminierung der polnischen Minderheit
Die polnische Bevölkerung, insbesondere in den preußischen Ostprovinzen, war Ziel einer intensiven Germanisierungspolitik:4
Diskriminierung der Sinti und Roma
Sinti und Roma wurden als „Zigeuner“ stigmatisiert und Opfer rassistischer Maßnahmen:5
- Rechtliche Einschränkungen: Ab 1870 wurden Aufenthalts- und Arbeitsrechte für „ausländische Zigeuner“ massiv eingeschränkt.
- Seßhaftmachung: Ab 1886 wurden „inländische Zigeuner“ zur Sesshaftigkeit gezwungen, was einer erzwungenen Assimilation gleichkam.
- Polizeiliche Überwachung: 1899 wurde in München eine zentrale „Zigeunerzentrale“ eingerichtet, die Sinti und Roma registrierte, fotografierte und überwachte.
Diskriminierung der dänischen Minderheit
In Schleswig wurden Dänen durch Germanisierungspolitik benachteiligt:
- Sprachliche Unterdrückung: Dänisch wurde aus dem öffentlichen Leben verdrängt.
- Kulturelle Assimilation: Dänische Schulen und Vereine wurden eingeschränkt oder verboten.
Diskriminierung der elsässisch-lothringischen Bevölkerung
Nach der Annexion 1871 wurden Elsässer und Lothringer als potenziell illoyal betrachtet:
- Sprachliche Germanisierung: Französisch wurde aus Schulen und Behörden verbannt.
- Politische Repression: Kulturelle und politische Ausdrucksformen wurden unterdrückt.
Diese Maßnahmen zeigen, wie das Kaiserreich versuchte, durch Diskriminierung und Assimilation nationaler Minderheiten eine einheitliche deutsche Identität zu erzwingen.
Verfolgung von Juden
Der Antisemitismus im Kaiserreich legte den ideologischen Grundstein für die späteren antisemitischen Bewegungen in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus. Er prägte das gesellschaftliche Klima nachhaltig und führte zu einer tiefen Spaltung innerhalb der deutschen Gesellschaft.. Obwohl Juden 1871 formal gleichgestellt wurden, erlebten sie zunehmenden Antisemitismus:6
Vom religiösen Antijudaismus zum rassistischen Antisemitismus
Während Juden 1871 durch die Reichsverfassung rechtlich gleichgestellt wurden, wandelte sich die Judenfeindschaft im Laufe der Zeit. Ab den 1870er Jahren trat an die Stelle des religiös motivierten Antijudaismus ein rassistisch geprägter Antisemitismus. Juden wurden nun als „fremdrassige“ Elemente betrachtet, die angeblich die deutsche Gesellschaft unterwanderten. Diese Ideologie wurde durch pseudowissenschaftliche Theorien gestützt und fand breite Zustimmung in konservativen und nationalistischen Kreisen.
Wirtschaftskrise und Sündenbockmechanismus
Die Gründerkrise von 1873 führte zu einer schweren Wirtschaftskrise, in deren Folge Juden oft als Sündenböcke für wirtschaftliche Probleme herhalten mussten. Zwischen 1873 und 1890 wurden über 500 antisemitische Schriften veröffentlicht, die Juden für die wirtschaftliche Stagnation verantwortlich machten.
Politischer Antisemitismus und Parteienbildung
Der Antisemitismus fand auch Eingang in die Politik. Antisemitische Parteien wie die Deutschsoziale Partei unter Adolf Stoecker und der Alldeutsche Verband propagierten offen judenfeindliche Positionen. Diese Parteien forderten unter anderem die Ausweisung von Juden und die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft.7
Institutionalisierter Antisemitismus
Antisemitismus war nicht nur auf politische Parteien beschränkt. Viele Vereine und Institutionen, darunter Studentenverbindungen, der Kyffhäuserverband und der Deutsche und Österreichische Alpenverein, schlossen Juden systematisch aus. An Hochschulen und in Fachverbänden wurden Juden benachteiligt und aus staatlichen Ämtern verdrängt.
Der Berliner Antisemitismusstreit
Ein bedeutender intellektueller Konflikt war der Berliner Antisemitismusstreit von 1879 bis 1881. Ausgelöst durch Heinrich von Treitschkes Aussage „Die Juden sind unser Unglück“ entbrannte eine öffentliche Debatte über den Platz der Juden in der deutschen Gesellschaft. Diese Kontroverse markierte einen Wendepunkt, da der Antisemitismus nun auch im konservativen Bildungsbürgertum Fuß fasste.8
Reaktionen der jüdischen Gemeinschaft
Trotz der Anfeindungen engagierten sich viele Juden aktiv in der deutschen Gesellschaft. Sie gründeten Organisationen wie den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (1893), um gegen Antisemitismus vorzugehen und ihre Rechte zu verteidigen. Zudem beteiligten sich zahlreiche Juden am Ersten Weltkrieg, in der Hoffnung, durch patriotisches Engagement Anerkennung zu finden.
Einschränkung der Meinungsfreiheit und Majestätsbeleidigung
Im Deutschen Kaiserreich war die Majestätsbeleidigung ein eigenständiger Straftatbestand, der die Ehre des Kaisers und der Landesherren besonders schützte. Die entsprechenden Regelungen fanden sich im Strafgesetzbuch von 1871, insbesondere in den §§ 94 und 95.9 Diese Gesetze wurden genutzt, um politische Gegner einzuschüchtern und mundtot zu machen.
Gesetzliche Grundlagen im Strafgesetzbuch
- § 94 StGB (1871): Beleidigungen durch Tätlichkeiten gegen den Kaiser oder Landesherren konnten mit lebenslanger Festungshaft oder Zuchthaus bestraft werden. In minder schweren Fällen war eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorgesehen.
- § 95 StGB: Verbal geäußerte Beleidigungen wurden mit mindestens zwei Monaten Gefängnis oder bis zu fünf Jahren Festungshaft geahndet. Zusätzlich konnte der Verlust öffentlicher Ämter oder Wahlrechte verhängt werden.
Beispiel aus der Praxis – Journalist Karl John
Ein bekanntes Beispiel ist der Fall des Journalisten Karl John im Jahr 1896. Er kritisierte in einem Artikel eine Jagdgesellschaft, an der Kaiser Wilhelm II. teilnahm, und wurde daraufhin wegen Majestätsbeleidigung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
Überwachung und Repression durch die Polizei
Die politische Polizei spielte eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Unterdrückung oppositioneller Gruppen:
Geheimpolizei
In Preußen und anderen Bundesstaaten wurden geheime Polizeieinheiten eingesetzt, um politische Aktivisten zu überwachen.
Berufsverbote
Sozialdemokraten und andere Oppositionelle wurden oft von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen oder verloren ihre Arbeitsplätze
Zensur
Zeitungen, Flugblätter und Bücher, die als regierungskritisch galten, wurden verboten oder zensiert.
Justiz als Instrument der Verfolgung
Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) diente die Justiz häufig als Instrument zur politischen Verfolgung und zur Durchsetzung staatlicher Interessen. Statt einer unabhängigen Rechtsprechung stand die Justiz im Dienst des autoritären Staates und wurde gezielt zur Unterdrückung oppositioneller Bewegungen eingesetzt.
Politische Prozesse
Sozialdemokraten, Gewerkschafter und andere Aktivisten wurden häufig vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt.
Einschränkung der Verteidigungsrechte
In politischen Prozessen wurden die Rechte der Angeklagten oft beschnitten, um Verurteilungen zu erleichtern.
Widerstand und Gegenbewegungen
Trotz der Repression gab es erheblichen Widerstand gegen die politische Verfolgung:
Sozialdemokratie
Die SPD organisierte sich im Untergrund und gewann nach dem Ende der Sozialistengesetze massiv an Unterstützung.
Katholiken
Die katholische Kirche und die Zentrumspartei mobilisierten ihre Anhänger gegen den Kulturkampf.
Liberale und Demokraten
Liberale Kräfte setzten sich für Verfassungsreformen und die Stärkung des Parlaments ein.
Unser Fazit – Fortführung der Repression der Kaiserzeit bis in die BRD
Auch wenn die heutige BRD ein demokratischer Rechtsstaat ist – einige Instrumente der politischen Verfolgung aus der Kaiserzeit wurden über den Nationalsozialismus und die DDR bis in die BRD übernommen:
- Die Majestätsbeleidigung lebt im heutigen § 188 StGB fort.
- Berufsverbote waren in der Bonner Republik über den Radikalenerlass quasi „an der Tagesordnung“ und eine Verschärfung wird auch heute wieder diskutiert.
- Auch die Justiz ist in der heutigen BRD weiterhin nicht neutral, weil die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind.
- https://www.spd-geschichtswerkstatt.de/wiki/Sozialistengesetz ↩︎
- https://www.britannica.com/event/Kulturkampf ↩︎
- https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/innenpolitik/kulturkampf ↩︎
- https://www.bismarck-stiftung.de/2024/01/13/deportationen-sind-das-gegenteil-einer-zivilisierten-politik-das-kaiserreich-als-mahnendes-beispiel ↩︎
- https://www.diss-duisburg.de/2014/06/rassistische-zigeunerpolitik-im-deutschen-kaiserreich ↩︎
- https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/antisemitismus ↩︎
- https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich/antisemitismus/antisem ↩︎
- https://www.welt.de/geschichte/article244289763/Antisemitismus-Streit-Besonders-eine-Formulierung-aus-der-Hetzschrift-hatte-katastrophale-Folgen.html ↩︎
- https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/majestaetsbeleidigung-kaiserzeit-kaiser-wilhelm-strafverfahren-rechtsgeschichte ↩︎