Am 20. Juli 1932 vollzog Reichskanzler Franz von Papen mit Unterstützung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg den entscheidenden Todesstoß gegen die deutsche Demokratie der Zwischenkriegszeit: den sogenannten Preußenschlag. Mit einem Dekret der Reichsregierung wurde die geschäftsführende, demokratisch gewählte preußische Landesregierung unter Ministerpräsident Otto Braun (SPD) gewaltsam abgesetzt.
Der größte und demokratisch stabilste Gliedstaat des Deutschen Reiches – das „demokratische Bollwerk Preußen“ – wurde über Nacht unter die Kontrolle eines von der Zentrale eingesetzten Reichskommissars gestellt. Auf PolitischeVerfolgung.de betrachten wir diesen historischen Akt als Blaupause dafür, wie ein Exekutivapparat verfassungsmäßige Schutzmechanismen missbraucht, um abweichende Landesregierungen zu entmachten und den Weg in den autoritären Staat zu ebnen.
Der Mechanismus der Machtübernahme: Bundeszwang als Notstands-Waffe
Das juristische Instrumentarium, mit dem die Berliner Reichsregierung das Land Preußen unterwarf, ruhte auf einer verhängnisvollen Verknüpfung der Weimarer Reichsverfassung (WRV): dem Artikel 48 (Notverordnungsrecht) und dem Artikel 48 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 48 Abs. 2 WRV, die die Anwendung des sogenannten Bundeszwangs regelten.
| Element | Historische Ausgestaltung (20. Juli 1932) |
|---|---|
| Vorwand | Angebliche Unfähigkeit Preußens, für „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zu sorgen (Auslöser: Altonaer Blutsonntag). |
| Exekutiv-Instrument | Anordnung des Bundeszwangs durch den Reichspräsidenten zur gewaltsamen Beugung des Teilstaates. |
| Maßnahme | Absetzung der Minister Braun und Severing (SPD), Einsetzung Papens als Reichskommissar, Übernahme der Polizeigewalt. |
| Folge | Säuberung des Polizeiapparats von republiktreuen Beamten und Vorbereitung des totalitären Zugriffs ab 1933. |
Der eigentliche Skandal lag in der Verdrehung der Tatsachen: Nicht die preußische Regierungsführung hatte die Ordnung gefährdet, sondern die von Papen zuvor wieder zugelassenen SA-Terrorbanden der NSDAP hatten die Straße blutig terrorisiert. Die Reichsregierung nutzte diese künstlich angeheizte Instabilität gezielt als Vorwand, um den Bundeszwang exekutiv zu aktivieren. Es handelte sich um einen Staatsstreich von oben, bei dem die Verfassungsnorm missbraucht wurde, um die Verfassungswirklichkeit zu vernichten.
Widerstandsloser Zusammenbruch und die Illusion des Rechtswegs
Die Reaktion der Abgesetzten offenbart die Tragik des legalistischen Denkens gegenüber autoritären Machtansprüchen. Anstatt den bewaffneten Widerstand durch die preußische Schutzpolizei oder das republikanische Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold auszurufen, wichen die Minister der militärischen Drohung und klagten vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in Leipzig.
Das Urteil vom Oktober 1932 (Preußen contra Reich) war eine verhängnisvolle Fehlentscheidung der Justiz: Es erklärte zwar die Absetzung der Minister für rechtswidrig, billigte dem Reichskommissar jedoch gleichzeitig die faktische Befugnis zu, die Amtsgeschäfte weiterzuführen. Der Staatsgerichtshof kapitulierte vor der vollendeten Exekutivgewalt und zementierte damit die Entmündigung des Landes.
Vom Preußenschlag zur Gegenwart: Wenn Unionspolitiker Sachsen-Anhalt mit dem Bundeszwang drohen
Dass der verfassungsrechtliche Bundeszwang kein historisches Relikt aus grauer Vorzeit ist, sondern in den Köpfen heutiger Polit-Eliten als Erpressungsmittel fortlebt, offenbart die aktuelle Debatte um Sachsen-Anhalt. Wenn führende Unionspolitiker ohne jeden verfassungsrechtlichen Anlass – sondern schlicht aus Furcht vor unerwünschten Wahlergebnissen oder einer Regierungsbeteiligung der AfD – lautstark mit dem Einsatz des Bundeszwangs nach Artikel 37 GG drohen, greifen sie zu demselben gefährlichen Mechanismus wie Papen im Jahr 1932. Das Muster bleibt identisch: Ein exekutives Beugungsinstrument des Bundes wird instrumentalisiert, um den mündigen Wählerwillen eines einzelnen Bundeslandes präventiv zu entmündigen und den Notstand als politischen Knüppel zu simulieren. Wer die föderale Gewaltenteilung derart leichtfertig für parteipolitische Disziplinierungsversuche aufs Spiel setzt, hat aus den verhängnisvollen Diktaturvorstufen der Weimarer Republik nichts gelernt.
Fazit: Die Lehre aus 1932
Der Preußenschlag demonstriert eindringlich, wie verwundbar ein föderales System ist, sobald die Zentrale exekutive Notstandsrechte gegen einzelne Teilstaaten in Stellung bringt. Wer den Bundeszwang oder verfassungsrechtliche Beugungsmittel als politischen Knüppel gegen unliebsame Landesmehrheiten missbraucht, stellt die Weichen für den Zerfall der demokratischen Grundordnung. Das Jahr 1932 bleibt die zeitlose Warnung davor, was geschieht, wenn der Notstand zur Regel und das Recht zum Werkzeug der Macht wird.
