§ 188 StGB – „Majestätsbeleidigung“ für Politiker? Wenn öffentliche Kritik kriminalisiert wird
Mit § 188 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde ein Straftatbestand geschaffen, der Personen des politischen Lebens deutlich stärkeren strafrechtlichen Schutz gewährt als dem Rest der Bevölkerung. Diese Ausnahmeregelung wird im demokratischen Rechtsstaat zunehmend als Fremdkörper wahrgenommen.… § 188 StGB – „Majestätsbeleidigung“ für Politiker? Wenn öffentliche Kritik kriminalisiert wird








