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Die Verfolgung homosexueller Männer im Deutschen Kaiserreich

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    Die systematische Verfolgung homosexueller Männer im Deutschen Kaiserreich markiert einen dunklen Abschnitt der deutschen Geschichte: Im 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreich wurde Homosexualität erstmals reichsweit durch den §175 des Strafgesetzbuches kriminalisiert. Dieser Paragraph stellte „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“ unter Strafe und blieb in unterschiedlichen Fassungen bis 1994 in Kraft.1 Bemerkenswert ist, dass der Paragraph geschlechtsspezifisch wirkte – während männliche Homosexualität strafbar war, blieb weibliche Homosexualität juristisch unbeachtet, was sowohl auf gesellschaftliche Tabus als auch auf die rechtliche Unsichtbarkeit lesbischer Beziehungen zurückzuführen ist.2

    Der §175 und seine Auslegung

    Der ursprüngliche Wortlaut des §175 von 1871 war relativ vage formuliert und bezog sich primär auf „beischlafähnliche Handlungen“ zwischen Männern. In der Rechtspraxis bedeutete dies:

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    • Nur bestimmte sexuelle Praktiken (vor allem Analverkehr) wurden bestraft
    • Der Paragraph galt nicht für lesbische Beziehungen
    • „Versuchte Unzucht“ war nicht strafbar3

    Trotz dieser vergleichsweise engen Auslegung wurden zwischen 1871 und 1918 etwa 10.000 Männer nach §175 verurteilt. Die Strafen reichten von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen, wobei die Rechtsprechung regional sehr unterschiedlich ausfiel.

    Polizeiliche Überwachungspraktiken

    Bereits im Kaiserreich entwickelten Polizeibehörden systematische Methoden zur Überwachung homosexueller Männer:

    • Rosa Listen: In vielen Städten führte die Polizei geheime Register von vermeintlichen oder bekannten Homosexuellen
    • Lokalüberwachung: Treffpunkte wie Parks, öffentliche Toiletten und bestimmte Gaststätten wurden observiert
    • Einsatz von Spitzeln: Die Polizei setzte V-Leute ein, die in der homosexuellen Subkultur aktiv waren

    Ein besonders aufschlussreicher Fall aus München zeigt die Mechanismen der Verfolgung: 1922 wurde der Schauspieler Hugo Kalb (Künstlername „Welle“) bei einer Party verhaftet, nachdem Nachbarn die Polizei gerufen hatten. Die Beamten durchsuchten Wohnungen und verglichen Namen mit ihren Rosa Listen.

    Gesellschaftliche Haltungen und der Beginn der Emanzipationsbewegung

    Die wilhelminische Gesellschaft war von tiefen Widersprüchen geprägt:4

    • Medizinische Pathologisierung: Ärzte wie Richard von Krafft-Ebing betrachteten Homosexualität als „krankhafte Veranlagung“
    • Kulturelle Ambivalenz: Während intime männliche Freundschaften gesellschaftlich akzeptiert waren, blieb gleichgeschlechtlicher Sex tabuisiert
    • Wissenschaftlicher Fortschritt: 1869 prägte der ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny den Begriff „Homosexualität“ und plädierte für Entkriminalisierung

    In diesem Spannungsfeld entstand die erste homosexuelle Emanzipationsbewegung:

    • 1897 gründete Magnus Hirschfeld das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee
    • Hirschfeld startete eine Petition zur Abschaffung des §175, die jedoch kaum politische Wirkung zeigte5
    • In Großstädten bildeten sich erste subkulturelle Treffpunkte und Netzwerke

    Die Eulenburg-Affäre (1907-1909)

    Einer der größten politischen Skandale des Kaiserreichs war die sogenannte Eulenburg-Affäre, die das Thema Homosexualität ins Zentrum der öffentlichen Debatte rückte:6

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    • Der Publizist Maximilian Harden enthüllte 1906 homosexuelle Beziehungen im engsten Umkreis Kaiser Wilhelms II.
    • Hauptbetroffene waren Philipp Fürst zu Eulenburg (der „Harfner“) und Kuno Graf von Moltke (der „Süße“).
    • Der Skandal führte zu mehreren aufsehenerregenden Prozessen und zwang die Betroffenen zum Rückzug aus der Öffentlichkeit.
    • Die Affäre zeigte die Diskrepanz zwischen offizieller Moral und gelebter Praxis in höchsten Kreisen.

    Unterschiede zu anderen europäischen Ländern

    Im internationalen Vergleich nahm Deutschland eine Sonderstellung ein:

    • Während Frankreich Homosexualität seit 1791 nicht mehr strafrechtlich verfolgte, blieb der §175 in Kraft.
    • Die deutsche Homosexuellenbewegung war die erste und bestorganisierte weltweit.
    • Gleichzeitig entwickelte Deutschland besonders systematische Überwachungsmethoden.
    • Diese Ambivalenz führte dazu, dass Deutschland sowohl als „Wiege“ der Homosexuellenbewegung als auch als Ort besonders repressiver Politik galt.

    Ausblick auf die Weimarer Republik und NS-Zeit

    Die im Kaiserreich angelegten Entwicklungen setzten sich im 20. Jahrhundert fort:

    • In der Weimarer Republik blühte die homosexuelle Subkultur trotz weiterbestehendem §175 auf.
    • Die Nationalsozialisten verschärften 1935 den §175 radikal und weiteten die Verfolgung massiv aus.
    • Viele der im Kaiserreich entwickelten Überwachungstechniken wurden im NS-Staat perfektioniert.

    Fazit

    Die Verfolgung Homosexueller im Kaiserreich zeigt die widersprüchliche Entwicklung Deutschlands im Umgang mit sexueller Vielfalt. Während einerseits repressive Gesetze und Überwachungspraktiken etabliert wurden, entstand gleichzeitig die erste organisierte Emanzipationsbewegung. Diese Ambivalenz prägte den deutschen Umgang mit Homosexualität bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Die im Kaiserreich geschaffenen Strukturen wirkten als „Vorboten“ sowohl der späteren Verfolgungen im Nationalsozialismus als auch der modernen LGBTQ+-Bewegung.


    1. Antidiskriminierungsstelle des Bundes ↩︎
    2. ORF.at ↩︎
    3. Deutschlandfunk ↩︎
    4. Zeit.de ↩︎
    5. OpenEdition.org ↩︎
    6. Welt.de ↩︎
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