Das Narrativ vom gefährlichen „Rechtsterrorismus“, das von Medien und Gesinnungshütern seit Monaten im Fall der sogenannten „Sächsischen Separatisten“ bemüht wurde, bricht schrittweise in sich zusammen. Wie Ende Oktober 2026 bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Haftbefehle gegen vier der acht Angeklagten – darunter den ehemaligen AfD-Kommunalpolitiker Kurt Hättasch – aufgehoben bzw. gegen Kautionsauflagen ausser Vollzug gesetzt.
Nach fast zwei Jahren in harter Untersuchungshaft kehrt Hättasch vorerst in sein normales Leben zurück. Die gerichtliche Wende stellt der ermittelnden Generalbundesanwaltschaft und den Sicherheitsbehörden ein verheerendes Zeugnis aus.
Zwei Jahre U-Haft für unhaltbare Vorwürfe?
Die Festnahme von Kurt Hättasch im November 2024 glich einer medial inszenierten Machtdemonstration. Vorwürfe der Bildung einer terroristischen Vereinigung und vermeintliche Umsturzpläne prägten die Schlagzeilen. Hättasch selbst – damals Fraktionsvorsitzender im Stadtrat von Grimma und kommunalpolitische Nachwuchshoffnung – sah sich mit schwerwiegenden Beschuldigungen konfrontiert.
Doch die monatelange Beweisaufnahme vor dem OLG Dresden brachte ernüchternde Ergebnisse für die Anklagebehörde ans Licht:
- Bröckelnde Beweislast: Die von den Ermittlern ausgewerteten Chatnachrichten und Zeugenaussagen von BKA-Beamten hielten der gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die Unterstellung, es habe sich um eine durchstrukturierte Terrorzelle zur gewaltsamen Übernahme von Landstrichen gehandelt, erwies sich zusehends als haltlos.
- Kein dringender Tatverdacht mehr: Bei der Überprüfung des Haftbefehls sah der Staatsschutzsenat den dringenden Tatverdacht in wesentlichen Punkten als nicht mehr gegeben an.
- Aufhebung gegen Kaution: Das Gericht setzte die Untersuchungshaft gegen Sicherheitsleistungen und Auflagen aus – ein eindeutiges Signal, dass das Oberlandesgericht das ursprüngliche Strafmaß nicht mehr durch die verhängte U-Haft decken kann.
Verfahrensdauer und Verhältnismäßigkeit gebrochen
Dass Staatsangehörige in Deutschland über 24 Monate ohne ein rechtskräftiges Urteil unter Isolations- und Haftbedingungen festgehalten werden, stellt eine extreme Belastung für den Rechtsstaat dar. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Untersuchungshaft nicht als vorgezogene Strafvollstreckung missbraucht werden darf.
Im Fall von Hättasch und seinen Mitangeklagten drängt sich der Eindruck auf, dass die Justiz versuchte, durch überharte U-Haft-Bedingungen Geständnisse zu erzwingen oder ein Exempel im politischen Raum zu statuieren. Die Verteidigung setzte auf Konfrontation und Transparenz gegen die fragwürdigen BKA-Auswertungen.
Fazit: Ein Scherbenhaufen für den Staatsschutz
Das Verfahren gegen die „Sächsischen Separatisten“ läuft zwar formal weiter, doch die Aufhebung der Haftbefehle markiert einen Wendepunkt. Wenn Vorwürfe wegen Terrorismus vor Gericht schrumpfen, offenbart sich die Gefahr von politisch instrumentalisierten Ermittlungsverfahren.
Kurt Hättasch hat angekündigt, sein Mandat als Stadtrat wieder aufzunehmen. Der Fall zeigt eindrücklich: Wo Gesinnung und medialer Druck die Rechtsanwendung dominieren, müssen unabhängige Gerichte die Notbremse ziehen, um die Grundrechte der Bürger gegen die Übergriffigkeit staatlicher Anklagebehörden zu verteidigen.
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