Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – es sei denn, eine politisierte Justiz interpretiert es so lange um, bis es ins gewünschte Narrativ passt. Der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller wurde wegen eines Wahlplakats aus dem Landtagswahlkampf 2024 zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision verworfen hat, ist das Urteil nun rechtskräftig – Möller gilt damit offiziell als vorbestraft.
Wer sich das besagte Plakat unvoreingenommen ansieht, reibt sich verwundert die Augen: Es zeigt zwei Erwachsene, die ihre Arme schützend zueinander neigen, um ein symbolisches Dach über drei Kindern zu bilden. Der Slogan darüber lautet schlicht: „Wir schützen eure Kinder“. Aus dieser alltäglichen Schutzgeste konstruierten Staatsanwaltschaft und Gerichte ein verbotenes Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) – ein politisch hochgradig brisanter Vorgang.
Das Motiv: Ein „Schutzdach“, das keines sein durfte
Die Symbolik von sich berührenden oder aufeinander zugeneigten Armen zur Darstellung eines Hausdaches oder Schutzraumes gehört zum Standardrepertoire der Visuellen Kommunikation – egal ob bei Versicherungen, Familienschutz-Kampagnen oder Parteien.
Für das Landgericht Frankfurt (Oder) reichte jedoch eine fototechnisch gespiegelte Armhaltung aus, um eine „zum Verwechseln ähnliche Nähe“ zum nationalsozialistischen Hitlergruß zu attestieren. Die absurd anmutende Logik der Richter: Da die Person auf der Abbildung den rechten Arm schräg nach oben streckt, erfülle dies das Bildmuster der verbotenen Geste – völlig ungeachtet der Tatsache, dass die Geste im Gesamtbild offensichtlich das schützende Dach über den Kindern vervollständigt und keinerlei Grußkontext vorliegt.
Hier wird der Straftatbestand des Verwenders von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zweck entfremdet: Nicht die objektive Wirkung oder die sichtbare Absicht zählte, sondern die reine Projektion einer böswilligen Absicht.
Groteske Widersprüche: Freispruch für den Grafiker, Strafe für den Abgeordneten
Wie doppelbödig das Verfahren geführt wurde, zeigt ein Blick auf die Mitangeklagten: Der Werbegrafiker, der das Motiv technisch erstellt und die Spiegelung der Fotografie vorgenommen hatte, wurde vom Gericht freigesprochen.
Wenn das Bildmotiv jedoch aus sich heraus unzweifelhaft einen verbotenen Hitlergruß darstellte, wie konnte die Gestaltung selbst straffrei bleiben? Das Urteil entlarvt sich hier selbst: Bestraft wurde nicht eine objektiv strafbare Handlung, sondern die politische Person Wilko Möller und die Partei, für die das Plakat geworben hat.
Kriminalisierung der politischen Opposition
Der Fall Möller fügt sich nahtlos in eine besorgniserregende Entwicklung im Umgang mit der politischen Opposition in Deutschland ein. Statt sich im politischen Wettstreit mit Inhalten auseinanderzusetzen, wird das Strafrecht zunehmend als Instrument genutzt, um oppositionelle Mandatsträger mit Verfahren zu überziehen, medial zu brandmarken und juristisch vorzubestrafen.
- Entzug der Immunität: Der Brandenburger Landtag lehnte es im Vorfeld ab, Möllers Immunität zu wahren, um den Weg für den Prozess frei zu machen – ein Vorgehen, das bei bloßen Motiv-Streitigkeiten auf Plakaten bisher unüblich war.
- Rechtsunsicherheit für Parteien: Wenn etablierte Bildsymbole wie ein schützendes Armdach nachträglich als NS-Symbolik umgedeutet werden können, entsteht eine massive Rechtsunsicherheit für jede Form der politischen Bildsprache.
Fazit: Weiter Schaden für das Vertrauen in die Justiz
Die Rechtskraft des Urteils durch den BGH mag den juristischen Instanzenweg beenden, doch der politische Flurschaden ist angerichtet. Wenn Bürger auf einem Plakat drei Kinder unter einem Armdach sehen, die Justiz darin aber einen Hitlergruß erkennen will, erweckt dies bei vielen Menschen den Eindruck einer Gesinnungsjustiz.
Wer den Paragrafen gegen verfassungsfeindliche Symbole auf harmlose Symbolbilder anwendet, entwertet den eigentlichen Schutzzweck des Gesetzes und beschädigt das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit und Verhältnismäßigkeit der Rechtsprechung nachhaltig.
