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Ausschluss von AfD-Bürgermeisterkandidaten: Der Rheinland-Pfälzische Erlass und die Zerstörung des politischen Wettbewerbs

    Wahlurne mit Stimmzettel vor der Flagge von Rheinland-Pfalz – Symbolbild für Wahlrecht und politischen Ausschluss

    Die Debatte um den Ausschluss von AfD-Bürgermeisterkandidaten nimmt in Rheinland-Pfalz eine neue, zutiefst beunruhigende Dimension an. Wie die Junge Freiheit zuerst berichtete, hat das SPD-geführte Innenministerium des Landes einen Erlass erlassen, der AfD-Mitglieder pauschal von der Kandidatur ausschließt. Der Grund: Die AfD wird auf einer internen „Liste extremistischer Organisationen“ geführt, die, und hier liegt der eigentliche Skandal, Organisationen wie islamistische Terrorgruppen in einer Reihe mit einer im Bundestag vertretenen Partei nennt.

    Der Deutsch-Amerikaner Roberto Kiefer ist dem Bericht zufolge der erste offizielle Leidtragende dieser administrativen Maßnahme. Dieser Vorgang muss als ein frontalier Angriff auf die politische Chancengleichheit und eine eklatante Missachtung des passiven Wahlrechts gewertet werden.

    Wenn Verwaltung die Justiz ersetzt: Der fatale Ministeriumserlass

    Die juristische Grundlage für den Ausschluss von Kandidaten ist die in der Gemeindeordnung verankerte Verfassungstreuepflicht für Wahlbeamte. Bisher stützten sich Wahlausschüsse und Gerichte – wie im Fall des zuvor ausgeschlossenen Joachim Paul – zumindest formal auf individuelle, konkrete Äußerungen oder die namentliche Nennung in Verfassungsschutzberichten.

    Der neue Erlass aus dem Innenministerium scheint jedoch eine generalisierende Vorverurteilung zu legalisieren.

    • Pauschalverbot statt Einzelfallprüfung: Ein Ministerium maßt sich an, ohne richterlichen Beschluss – und vor allem, ohne ein formelles Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen – die gesamte Partei als derart verfassungsfeindlich einzustufen, dass eine Kandidatur ihrer Mitglieder grundsätzlich ausgeschlossen wird. Dies entmachtet die Wahlausschüsse nicht nur, es degradiert sie zu bloßen Exekutoren eines politischen Willens.
    • Gefahr der politischen Instrumentalisierung: Die Einordnung einer Oppositionspartei auf einer „Liste extremistischer Organisationen“ durch das Innenministerium der Regierungspartei ist der Inbegriff der politischen Instrumentalisierung des Sicherheitsapparates. Die Grenze zwischen dem Schutz der FDGO und der Eliminierung unliebsamer politischer Konkurrenz ist hiermit endgültig überschritten. Die AfD erhält eine quasi-offizielle staatliche Stigmatisierung, deren Konsequenz ein De-facto-Verbot der politischen Teilhabe ist.

    Die Gleichstellung des Unvergleichbaren: Ein Affront gegen den Rechtsstaat

    Der wohl schockierendste Aspekt dieses Erlasses ist die Gleichsetzung einer politischen Partei mit terroristischen oder islamistischen Extremistengruppen. Diese administrative Groteske ist nicht nur politisch unverantwortlich, sie zeugt von einem tiefen Verfall der Maßstäbe im Kampf gegen politischen Extremismus.

    Die symbolische Verharmlosung von Terrorismus durch die administrative Platzierung neben einer Partei, die (noch) legal und in allen Parlamenten vertreten ist, ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer tatsächlicher extremistischer Gewalt. Vor allem aber wird das Bild einer politischen Verfolgung zementiert, die auf einer administrativen Setzung und nicht auf einem rechtsstaatlich fundierten Urteil (wie einem Parteiverbot) beruht.

    Die Erosion der Demokratie: Wer entscheidet?

    Der Fall von Roberto Kiefer und der Erlass in Rheinland-Pfalz stellen die wichtigste aller demokratischen Fragen: Wer entscheidet, wer zur Wahl zugelassen wird?

    Die Antwort der wehrhaften Demokratie, wie sie in Rheinland-Pfalz exekutiert wird, lautet: Die regierende Verwaltung, nicht der Wähler.

    Die Konsequenzen sind verheerend:

    • Das passive Wahlrecht, eines der fundamentalsten Grundrechte, wird durch einen Ministeriumserlass entwertet.
    • Die politische Debatte wird durch eine administrative Zensur ersetzt.
    • Die Wähler werden der Möglichkeit beraubt, ihre politische Unzufriedenheit und ihren Protest in die Wahlurne zu tragen.

    Indem das Innenministerium die politische Konkurrenz administrativ ausschaltet, wird der AfD nicht nur eine Opferrolle zugeschrieben, sondern es wird ein tiefes Misstrauen in die Unabhängigkeit und Fairness des Wahlprozesses gesät. Die politische Verfolgung findet hier nicht durch das formelle Recht statt, sondern durch eine willkürliche Verwaltungsvorschrift. Dies beschädigt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates in einem Maße, das kaum wiedergutzumachen ist.

    Ihre Stimme gegen politische Verfolgung und Repression.

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