Zum Inhalt springen

Religionsfreiheit

In Art. 4 des Grundgesetzes heißt es: “Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.” Dennoch gibt es auch in der Gegenwart Einschränkungen der Religionsausübung.