Der Rauswurf von Martina Müller in Jever kam keineswegs überraschend: Er ist das sichtbare Ergebnis einer strukturellen und von langer Hand vorbereiteten Haltung kirchlicher Wohlfahrtsverbände. Spezielle Leitfäden von Diakonie-Landesverbänden zeigen, wie Mitarbeiter mit AfD-Zugehörigkeit gezielt isoliert und aus dem Arbeitsleben gedrängt werden.
Der Fall der langjährigen Diakonie-Mitarbeiterin Martina Müller aus Jever hatte für erhebliche Unruhe gesorgt. Nach 15 Jahren erfolgreicher und beanstandungsfreier Arbeit im sozialen Dienst folgte nach ihrer Nominierung zur AfD-Spitzenkandidatin die fristlose Kündigung. Was von den Verantwortlichen oft als notwendiger Schritt zur Wahrung kirchlicher Werte dargestellt wird, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Teil einer kalkulierten Strategie. Die Diskriminierung und Kündigung von Mitarbeitern aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit geschieht nicht spontan, sondern folgt klaren bürokratischen Vorgaben.
Ausgrenzung mit Methode: Handlungsanweisungen gegen Kollegen
Wie tief verankert diese Ausgrenzungspraxis innerhalb der Strukturen ist, belegen Veröffentlichungen und „Leitfäden“, die unter anderem von den diakonischen Werken in Schleswig-Holstein sowie in Mitteldeutschland herausgegeben wurden. Diese Papiere dienen Führungskräften und Angestellten als konkrete Anleitung dafür, wie mit Kolleginnen und Kollegen umzugehen ist, die sich in der AfD engagieren oder der Partei nahestehen.
In diesen Richtlinien wird pauschal behauptet, die AfD bestreite die „Gleichwertigkeit aller Menschen“ und handle damit den fundamentalen Grundsätzen der Diakonie zuwider. Ein konkreter Nachweis im Einzelfall oder der Bezug auf das individuelle Verhalten der betroffenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz wird dabei gar nicht erst angestrebt. Die bloße Zugehörigkeit zu einer legalen, demokratisch gewählten Partei reicht aus, um eine moralische und berufsrechtliche Unvereinbarkeit zu konstruieren.
Die Handlungsempfehlungen solcher Handreichungen sind eindeutig und zielen auf eine schleichende soziale und fachliche Isolierung ab:
- Ausschluss von Veranstaltungen: Angehörige der AfD sollen explizit nicht zu betrieblichen oder fachlichen Veranstaltungen eingeladen werden.
- Verbot der Teilnahme an Arbeitsgruppen: Eine Mitarbeit in innerbetrieblichen Gremien oder Projektgruppen soll ihnen grundsätzlich untersagt werden.
- Gezielte gesellschaftliche Isolation: Kollegen werden implizit dazu angehalten, den fachlichen und persönlichen Austausch mit den Betroffenen auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
Gruppenbezogene Diskriminierung statt christlicher Nächstenliebe
Mit dieser Praxis verdreht die Diakonie ihr eigenes Wertefundament ins Gegenteil. Die christliche Haltung und die ureigenen Grundsätze der Diakonie beruhen historisch auf dem Primat des Individuums: Jeder Mensch soll nach seinen Taten, seiner Persönlichkeit und seinem Nächstenbezug beurteilt werden – nicht nach seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.
Indem die Führungsebenen der Landeskirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände Mitarbeiter aufgrund eines Parteibuchs pauschal verurteilen und ausgrenzen, betreiben sie exakt jene Form der gruppenbezogenen Diskriminierung, die sie vorgeben zu bekämpfen. Das Individuum, seine jahrelange treue Pflichterfüllung und seine konkrete Zuwendung zu den betreuten Menschen spielen keine Rolle mehr, sobald die politische Gesinnung nicht mit dem Zeitgeist des Vorstands übereinstimmt.
Der politische Kampf auf dem Rücken der eigenen Mitarbeiter
Die Vorfälle um Martina Müller und die Existenz dieser Ausgrenzungs-Leitfäden verdeutlichen, wie sehr die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland zu politischen Akteuren geworden sind. Im intensiv geführten Kampf „gegen rechts“ greifen die Träger zu Mitteln, die mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Kündigungsschutzes kaum vereinbar sind.
Dabei offenbart sich eine erhebliche Doppelmoral:
- Der kirchliche Sonderstatus als Freifahrtschein: Das kirchliche Sonderarbeitsrecht (Loyalitätsrecht), das ursprünglich dem Schutz der religiösen Identität dienen sollte, wird instrumentalisiert, um politische Säuberungen im eigenen Haus durchzuführen.
- Finanzierung durch die Allgemeinheit: Da die Diakonie zu einem überwältigenden Teil aus öffentlichen Mitteln und Steuermitteln der Gesamtheit der Bürger finanziert wird, wiegt diese weltanschauliche Diskriminierung besonders schwer.
- Zerstörung des Betriebsfriedens von oben: Anstatt für ein friedliches Miteinander und professionelle Distanz zwischen Politik und Arbeit zu sorgen, tragen die Leitfäden der Diakonie Misstrauen und Spaltung direkt in die Belegschaften.
Fazit – Kirche und Diakonie missachten christliche Nächstenliebe
Der Fall Martina Müller ist kein Bedauernswerter Einzelfall, sondern das konsequente Ergebnis einer institutionellen Strategie. Wenn kirchliche Wohlfahrtsverbände offizielle Leitfäden zur Isolierung eigener Mitarbeiter herausgeben, verlassen sie den Boden der christlichen Nächstenliebe und der weltanschaulichen Neutralität im Beruf. Die Betroffenen werden zum Bauernopfer einer Politik gemacht, die keinen Raum mehr für Andersdenkende lässt und die Existenzgrundlage von Menschen vernichtet, die jahrelang für das Wohl anderer gearbeitet haben.
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