In Ludwigshafen wird der Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl als beispiellose politische Maßnahme kritisiert. Während Stadt und Verfassungsschutz den Schritt mit Zweifeln an Pauls Verfassungstreue rechtfertigen, sprechen der Politiker und seine Unterstützer von gezielter politischer Verfolgung durch etablierte Parteien. Juristen streiten über die Verhältnismäßigkeit – doch der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wann darf eine demokratische Gesellschaft Kandidaten ausschließen, und wann wird der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zum Instrument politischer Gegner?
Ausschluss mit umstrittener Begründung
Der Wahlausschuss berief sich auf ein 11-seitiges Dossier des Verfassungsschutzes, das Pauls Kontakte zur rechtsextremen Szene auflistet – etwa zu Martin Sellner (Identitäre Bewegung) oder dem „Compact-Magazin“. Kritiker halten die Beweislage jedoch für vage und politisch motiviert:
- Es liegen keine strafrechtlichen Verurteilungen vor.
- Vorgeworfene Äußerungen entstammen oft Kontexten wie Burschenschaftsvorträgen oder Gastbeiträgen in umstrittenen Medien.
- Der AfD-Politiker bestreitet extremistisches Gedankengut und verweist auf sein Engagement als Lehrer und Landtagsabgeordneter.
„Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, kommentiert Paul. „Wenn ein Linken-Politiker bei ‚Jungle World‘ schreibt, fragt niemand nach Verfassungstreue. Nur wir sollen uns für jede Veranstaltung rechtfertigen.“
Juristische Spaltung: Demokratieschutz oder Willkür?
Während das rheinland-pfälzische Innenministerium den Ausschluss als „notwendige Grenzziehung“ verteidigt, warnen Staatsrechtler vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Prof. Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg):
„Wenn schon Vermutungen über Gesinnung reichen, um Wahlen zu manipulieren, öffnet das Tür und Tor für Machtmissbrauch.“
Politische Dimension: Symbolschlacht um Ludwigshafen
Die AfD sieht sich als Opfer eines „politischen Kartells“ aus SPD, CDU und Behörden:
- In der Stadt wurde die Partei 2025 mit 24,3 % stärkste Kraft – ein Schock für etablierte Parteien.
- Der Ausschluss komme „verdächtig pünktlich“, um den Aufstieg zu bremsen, so AfD-Landeschef Uwe Junge.
Fazit – Schaden für die Demokratie
Die Eskalation in Ludwigshafen wirkt wie ein Testfall für den Umgang mit der AfD. Zwar mag es berechtigte Sorgen vor Extremismus geben – doch wenn Verwaltung und Justiz ohne klare rechtliche Basis eingreifen, bestätigen sie genau jene Narrative von „System-Repression“, die die Partei propagiert. Ob der Ausschluss juristisch hält, ist fraglich; der politische Schaden für das Vertrauen in neutrale Institutionen jedoch bereits eingetreten.
Update: Die Wahlergebnisse vom 21.09.2025
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, wo der AfD-Kandidat ausgeschlossen wurde, lag die Wahlbeteiligung bei nur 29,3 Prozent. Bei der letzten Bürgermeisterwahl im Jahr 2017 lag im Vergleich dazu die Wahlbeteiligung bei 60,2 Prozent.
Die Zahl der ungültigen Stimmen lag bei 9,2 Prozent. Normalerweise liegt diese Zahl bei Wahlen meist im Bereich bis zu 3 Prozent, häufig sogar nur unter 1 Prozent.
In der Stichwahl treffen die Kandidaten von CDU und SPD aufeinander.


