Trotz ihrer verfassungsrechtlich und politisch äußerst umstrittenen Positionen hält die SPD an Prof. Frauke Brosius-Gersdorf fest.1 Im Kontext der Repression und der politischen Verfolgung von Oppositionellen finden wir folgende Positionen von ihr bedenklich und nicht mit dem hohen Amt einer Bundesverfassungsrichterin vereinbar.
Repressive Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf gegen Minderheiten
Umfassende Liberalisierung des Abtreibungsrechts
- Sie vertritt die Ansicht, dass Menschenwürde erst ab Geburt gilt und argumentiert gegen ein vollständiges Lebensrecht des Embryos ab Nidation.
- Sie plädiert dafür, Abbrüche bis zur 12. Woche als rechtmäßig und straffrei zuzulassen.
Befürwortung eines AfD‑Verbots
- Brosius‑Gersdorf sprach sich in einem öffentlichen Interview dafür aus, ein Parteienverbot gegen die AfD einzuleiten, sofern Verfassungsschutzmaterial vorliege.
- Als ob das Ergebnis schon feststehe äußerte sie, dass mit dem Verbot die Wähler der AfD noch nicht „beseitigt“ seien.
Corona‑Impfpflicht mit Sanktionen
Gemeinsam mit ihrem Mann befürwortete sie 2021 eine allgemeine Impfpflicht und schlug sogar finanzielle Sanktionen (z. B. Übernahme der Behandlungskosten bei Erkrankung) für Ungeimpfte vor.
Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar.2
Zu dem Zeitpunkt ihrer Forderung war bereits bekannt, dass die Impfung mit der experimentellen MRNA-Technologie nicht wie erhofft schützt und es Nebenwirkungen gibt.
Weitere bedenkliche Positionen
Verbindliche Frauenquoten & Gleichstellungspolitik
- Sie kritisiert die Ablehnung verbindlicher Frauenquoten (z. B. im Thüringer Verfassungsgericht).
- Sie hält das Ehegattensplitting für verfassungswidrig, da es geschlechtsspezifische Ungleichheit fördere.
- Sie fordert Gleichstellung bei künstlicher Befruchtung, auch für gleichgeschlechtliche oder alleinstehende Paare.
Selbstverständnis
- In einem Interview bei „Markus Lanz“ am 15.5.2025 entschuldigte sie sich nicht für ihre Positionen während der Corona Krise, die die Grundrechte von Ungeimpften völlig unverhältnismäßig eingeschränkt hätten.
- Auch ihre Position zum AfD Parteiverbot relativierte sie nicht.
Fazit
Aus unserer Sicht ist es unverständlich, dass die SPD eine Person zur Wahl stellt, die Sanktionen für „Ungeimpfte“ forderte und sich für eine allgemeine Impfpflicht mit experimentellen Impfstoffen eingesetzt hat.
Auch ihre Einstellung zu einem Parteiverbotsverfahren mit dem Ziel, AfD Wähler zu „beseitigen“, finden wir nicht mit dem Amt einer Verfassungsschützern vereinbar. Besonders bedenklich: Auch die zweite von der SPD vorgeschlagene Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, hat sich öffentlich gegen die AfD positioniert und propagiert ein AfD-Verbotsverfahren. Es ist offensichtlich, dass beide Kandidatinnen in Bezug auf die AfD nicht überparteilich und unbefangen sind.
Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold scheinen eine politische Agenda zu verfolgen aber nicht den Schutz der Verfassung im Sinn zu haben. Wir unterstellen der SPD hiermit eine gefährliche Politisierung der Justiz. Das verstößt gegen den wichtigen Grundsatz unserer Demokratie die Trennung von Gesetzgebung und Rechtsprechung (Gewaltenteilung).
- Süddeutsche Zeitung ↩︎
- Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung nichtgeimpfter an den Covid-Behandlung, Februar 2023 ↩︎
