Kaum eine Personalie symbolisiert den tiefen Bruch innerhalb der deutschen Wissenschaftslandschaft und den rücksichtslosen Umgang des Staates mit abweichenden Meinungen so drastisch wie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi. Der langjährige Leiter des Instituts Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde über Jahrzehnte als Koryphäe geschätzt. Doch mit dem Beginn der Corona-Krise und seiner fundierten, öffentlich geäußerten Kritik an den staatlichen Zwangsmaßnahmen sowie der neuartigen mRNA-Impftechnologie mutierte er im medialen und politischen Narrativ über Nacht vom gefeierten Experten zum Staatsfeind. Der Fall Bhakdi zeigt exemplarisch, wie die Instrumente des Strafrechts elastisch gedehnt werden, um unliebsame Systemkritiker mundtot zu machen.

Vom Bestsellerautor zum Paria: Die soziale Isolation
Mit seinem im Jahr 2020 erschienenen Buch „Corona Fehlalarm?“ lieferte Sucharit Bhakdi zusammen mit seiner Ehefrau Dr. Karina Reiß das meistverkaufte Sachbuch des Jahres. Es war ein sachliches Plädoyer für Verhältnismäßigkeit, Evidenz und den Schutz der Grundrechte. Die Reaktion des politisch-medialen Komplexes folgte jedoch nicht auf der Ebene des wissenschaftlichen Diskurses, sondern durch den bewährten Mechanismus der existenziellen und sozialen Vernichtung.
Universitäten distanzierten sich in vorauseilendem Gehorsam von ihrem ehemaligen Vorzeigeprofessor, wissenschaftliche Fachgesellschaften entzogen ihm Foren, und das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium prüfte zeitweise sogar die Aberkennung seines Professorentitels. Diese Form der institutionellen Ächtung bildet die Vorstufe zur juristischen Verfolgung: Sie soll den Kritiker isolieren und in der Öffentlichkeit das Bild eines „unwissenschaftlichen Sonderlings“ verankern, bevor die Justiz die finale Demontage übernimmt.
Die Instrumentalisierung des § 130 StGB: Das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Sucharit Bhakdi
Der Höhepunkt der staatlichen Jagd auf Sucharit Bhakdi manifestierte sich in einer zweifachen Anklage wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), vorangetrieben von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein. Dem Mediziner wurde vorgeworfen, im Rahmen des Wahlkampfs 2021 sowie in einem Online-Interview im Zusammenhang mit scharfer Kritik an der israelischen Impfpolitik zum Hass gegen in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden aufgestachelt zu haben.
Die Absurdität dieses Vorwurfs zeigte sich bereits in der Genese des Verfahrens:
- Die eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft Kiel hatte das Ermittlungsverfahren zunächst mangels Tatverdacht eingestellt. Sie erkannte richtigerweise, dass Bhakdis pointierte, emotional aufgeladene Kritik sich gegen die Handlungen einer Regierung und nicht gegen eine ethnische oder religiöse Gruppe richtete.
- Erst durch das direkte Intervenieren der Generalstaatsanwaltschaft, einer dem Justizministerium unterstellten und damit politisch weisungsgebundenen Behörde, wurde das Verfahren künstlich reaktiviert und Anklage erhoben.
Das Urteil von Plön und die unnachgiebige Berufungsjustiz
Am 24. Mai 2023 kam es vor dem Amtsgericht Plön zum vorläufigen Showdown. Das Gericht sprach Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung in allen Punkten frei. Der Richter betonte in der Urteilsbegründung ausdrücklich, dass die inkriminierten Äußerungen mehrdeutig und im Kontext einer scharfen politischen Debatte von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Zudem hob das Gericht hervor, dass Bhakdi am Ende seiner Ausführungen explizit zu einem friedlichen, demokratischen Diskurs aufgerufen hatte – das exakte Gegenteil eines „Aufstachelns zum Hass“.
Doch ein Freispruch für einen derart prominenten Kritiker darf in der Logik der Berliner Republik nicht ungestraft bleiben. Die Generalstaatsanwaltschaft legte umgehend Berufung ein, um das Verfahren vor das Landgericht Kiel zu zwingen. Diese juristische Endlosschleife ist Teil einer bewussten Zermürbungsstrategie. Selbst wenn am Ende ein erneuter Freispruch steht, bewirkt das jahrelange Verfahren einen immensen psychischen, finanziellen und zeitlichen Aufwand. Es ist das Prinzip der „Process is the Punishment“ (Das Verfahren selbst ist die Strafe).
Die Wunsiedel-Logik im Gewand der Corona-Kritik
Auf PolitischeVerfolgung.de analysieren wir die dogmatischen Muster hinter solchen Verfahren. Der Versuch, Bhakdis scharf formulierte Analysen über den Staat Israel in die Nähe der Volksverhetzung oder Holocaustrelativierung zu rücken, folgt genau jener gefährlichen Tendenz, die auch bei jüngsten Gesetzesentwürfen (wie der Kriminalisierung der Leugnung des Existenzrechts Israels) zu beobachten ist.
Hier wird versucht, den Schutzbereich des § 130 StGB, der historisch zum Schutz von realen Menschen vor Entmenschlichung und Gewalt geschaffen wurde, auf den Schutz politischer Narrative und staatlicher Maßnahmen auszudehnen. Wer die Impfpolitik eines Staates mit historischen Verbrechen vergleicht – mag der Vergleich auch noch so drastisch oder streitbar sein –, betreibt keine Volksverhetzung, sondern nutzt das Recht auf pointierte Polemik im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Die Dehnung des Paragraphen durch die Generalstaatsanwaltschaft gleicht dem Versuch, ein Exempel zu statuieren, um die medizinische Fachwelt nachhaltig einzuschüchtern.
Fazit: Ein Lehrstück über die Grenzen der Freiheit
Der Fall Sucharit Bhakdi ist längst kein rein medizinisches oder juristisches Phänomen mehr. Er ist ein zeithistorisches Lehrstück über die Fragilität der akademischen Freiheit und der Meinungsfreiheit in der modernen deutschen Demokratie. Wenn ein international renommierter Wissenschaftler jahrelang durch die Instanzen der Strafjustiz gezerrt wird, weil er sich den verordneten Dogmen einer Regierungs- und Pharmapolitik widersetzt, dann hat die Justiz aufgehört, neutraler Verwalter des Rechts zu sein.
Die unnachgiebige Verfolgung Bhakdis dient als Drohkulisse für die gesamte Ärzteschaft und Wissenschaft. Sie signalisiert: Wer die Grenzen des korrekten Korridors verlässt, verliert seine Ehre, seine Approbation, sein Vermögen und findet sich auf der Anklagebank wieder. Die Dokumentation dieses Falls auf unserem Portal ist ein notwendiger Akt des Widerstands gegen eine zunehmend totalitäre Deutungskultur, die wissenschaftlichen Dissens mit den Mitteln des Strafrechts zu ersticken sucht.
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LTO: Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
Politische Verfolgung und Repression im Zuge der Corona-Pandemie und der COVID-19-Impfung
