Im Jahr 1962 erschütterte die „Affäre Fränkel“ die junge Demokratie. Sie legte offen, dass an der Spitze der deutschen Strafverfolgung ein Mann stand, der während der NS-Zeit Todesurteile wegen geringfügiger Delikte mitzuverantworten hatte.
Die Karriere im „Dritten Reich“
Fränkel war ab 1936 bei der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht in Leipzig tätig. Er war kein Mitläufer, sondern ein hochaktiver Funktionär des Unrechts:
- Todesstrafen für „Bagatellen“: In über 50 Fällen legte Fränkel als Vertreter der Anklage Revision gegen Urteile ein, die ihm „zu mild“ erschienen. Er forderte in Fällen von einfachem Diebstahl oder Hehlerei die Todesstrafe – oft mit Erfolg.
- Ideologische Schärfe: Seine Begründungen trieften vor NS-Ideologie. Wer in Notzeiten stahl, galt ihm als „Volksschädling“, der aus der „Volksgemeinschaft“ auszumerzen sei.
Der Aufstieg in der Bonner Republik
Trotz seiner Belastung verlief Fränkel Entnazifizierung reibungslos. In der Ära Adenauer, unter dem Einfluss von Hans Globke (selbst Mitverfasser der Nürnberger Rassengesetze), machte er Karriere:
- 1962: Ernennung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof – dem höchsten Ankläger der Bundesrepublik.
- Die Jagd auf Kommunisten: Während Fränkel seine eigene Vergangenheit verschwieg, leitete er mit großem Eifer Ermittlungsverfahren gegen KPD-Mitglieder und linke Oppositionelle ein. Hier schließt sich der Kreis zur Kommunistenverfolgung, bei der ehemalige NS-Juristen die „wehrhafte Demokratie“ gegen links verteidigten.
Sturz und „schonender“ Abgang
Erst durch Recherchen der DDR (die „Braunbuch“-Kampagnen), die belastendes Material aus den Leipziger Archiven veröffentlichten, geriet Fränkel unter Druck.
- Rücktritt 1962: Nachdem das Ausmaß seiner Beteiligung an Justizmorden nicht mehr zu leugnen war, wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
- Keine juristischen Folgen: Fränkel wurde nie für seine Taten zur Rechenschaft gezogen. Er bezog bis zu seinem Tod 2006 eine stattliche Pension der Bundesrepublik.
Analyse: Die Doppelmoral der Bonner Justiz
| Merkmal | Umgang mit NS-Tätern (Beispiel Fränkel) | Umgang mit Oppositionellen (KPD/Links) |
| Bewertung der Tat | „Befolgung geltenden Rechts“ | „Vorbereitung zum Hochverrat“ |
| Karrierechancen | Spitzenämter in Justiz & Verwaltung | Berufsverbote & Haft |
| Juristische Verfolgung | Einstellung der Verfahren | Massenhafte Ermittlungswellen |
| Moralische Wertung | „Fachlich qualifiziert“ | „Charakterlich ungeeignet“ |
Fazit: Eine Warnung für 2026
Der Fall Fränkel zeigt, wie ein Staat sich „blind“ stellt, wenn es um die Loyalität seiner Eliten geht, während er gegen Kritiker mit äußerster Härte vorgeht. Wenn wir heute sehen, wie Beamte wegen ihrer Gewissensentscheidung schärfste Disziplinarmaßnahmen erfahren, erinnert das an die bittere Ironie der Geschichte:
Männer wie Fränkel durften trotz Blut an den Händen den Staat repräsentieren, während heute Menschen für das Einfordern von Grundrechten aus dem Dienst entfernt werden.
