Der Begriff klingt heute wie ein Relikt aus einer finsteren Epoche, doch die „hochnotpeinliche Befragung“ war über Jahrhunderte ein fester, gesetzlich kodifizierter Bestandteil des deutschen Rechtswesens. Unter dem Vorwand der Wahrheitsfindung praktizierte der Staat eine Form der politischen und religiösen Verfolgung, die systematische Gewalt zur rechtlichen Norm erhob. Doch was verbarg sich genau hinter diesem Begriff, und wie wurde die Folter legitimiert?
Definition: Was bedeutet „hochnotpeinlich“?
Das Wort „peinlich“ leitet sich vom lateinischen poena (Strafe/Pein) ab. Eine „hochnotpeinliche“ Handlung war demnach eine Angelegenheit, bei der es um „hohe Not“, also um Leib und Leben (die Todesstrafe), ging.
Die hochnotpeinliche Befragung war nichts anderes als das Verhör unter Anwendung der Folter. Ziel war das Geständnis, das im damaligen Rechtssystem als „Königin der Beweise“ (confessio est regina probationum) galt. Ohne Geständnis war eine Verurteilung bei Kapitalverbrechen oft nicht möglich – ein Umstand, der den Einsatz von Gewalt geradezu provozierte.
Die rechtliche Grundlage: Die Constitutio Criminalis Carolina
Entgegen der Annahme, Folter sei willkürlich erfolgt, war sie im Heiligen Römischen Reich streng reglementiert. Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) von 1532, das peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., legte genau fest, wann und wie gefoltert werden durfte.
Voraussetzungen für die Befragung:
- Indizienbeweis: Es mussten schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen.
- Territion (Schreckung): Bevor die Gewalt begann, wurden dem Beschuldigten die Folterinstrumente gezeigt und deren Wirkungsweise erklärt.
- Stufenweise Steigerung: Die Folter erfolgte in Graden – von Daumenschrauben bis hin zur Streckbank.
Instrument der politischen und religiösen Verfolgung
In der Praxis wurde die hochnotpeinliche Befragung oft zum Werkzeug, um unliebsame Personen zu eliminieren. Besonders in der Zeit der Hexenverfolgungen und bei Prozessen gegen politische Aufrührer diente sie dazu, Namen von vermeintlichen Komplizen zu „erpressen“.
Da unter extremen Schmerzen fast jeder Mensch bereit ist, das Gewünschte zu sagen, produzierten diese Verhöre endlose Ketten von Anschuldigungen. Wer einmal in die Fänge der hochnotpeinlichen Befragung geriet, hatte kaum eine Chance, das Verfahren unbeschadet oder lebend zu verlassen. Die „Wahrheit“ wurde nicht gefunden, sondern konstruiert.
Der Weg zur Abschaffung: Aufklärung und Menschenrechte
Die Kritik an dieser grausamen Praxis wuchs mit der Aufklärung. Denker wie Christian Thomasius und Cesare Beccaria argumentierten nicht nur moralisch gegen die Folter, sondern auch logisch: Schmerz sei kein Weg zur Wahrheit, sondern lediglich ein Test der physischen Widerstandskraft.
- Preußen als Vorreiter: 1740 schaffte Friedrich der Große die Folter weitgehend ab.
- Rechtsstaatliche Wende: Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts verschwand die hochnotpeinliche Befragung aus den Gesetzbüchern der deutschen Staaten. Sie wurde durch den Grundsatz ersetzt, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo tenetur se ipsum accusare).
Fazit: Eine Mahnung für die Gegenwart
Die Geschichte der hochnotpeinlichen Befragung zeigt, wie gefährlich es ist, wenn der Staat sich das Recht herausnimmt, die physische Integrität des Individuums für ein vermeintlich „höheres Ziel“ oder die „Sicherheit“ zu opfern. Sie ist das dunkelste Kapitel der Rechtsgeschichte und ein Mahnmal für die Bedeutung der heutigen Unschuldsvermutung und des Folterverbots.
