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Politische Verfolgung und Faschismus: Historische Lehren und beunruhigende Tendenzen in Deutschland

    Der Zusammenhang zwischen Faschismus und politischer Verfolgung ist kein historischer Zufall, sondern eine systemische Notwendigkeit. Während die Methoden der Unterdrückung im 20. Jahrhundert offen brutal waren, zeigen sich im 21. Jahrhundert subtilere, aber ebenso gefährliche Mechanismen der Repression.

    Das Fundament: Warum Faschismus Verfolgung braucht

    In faschistischen Systemen ist die Verfolgung Andersdenkender das zentrale Werkzeug zur Herstellung der „Volksgemeinschaft“.

    • Freund-Feind-Dogma: Oppositionelle werden nicht als politische Gegner, sondern als „Existenzbedrohung“ oder „Volksfeinde“ definiert. Dies legitimiert ihre vollständige Ausschaltung.
    • Der Totalitätsanspruch: Faschismus duldet keinen staatsfreien Raum. Wer sich der Gleichschaltung entzieht, wird automatisch zum Ziel der Sicherheitsapparate.
    • Kriminalisierung der Gesinnung: Nicht die Tat wird bestraft, sondern die Einstellung. „Gummiparagrafen“ wie „Heimtücke“ ersetzten im NS-Staat die präzise Rechtsstaatlichkeit.

    Historische Fallstudie: Die Edelweißpiraten

    Ein Paradebeispiel für die Verfolgung im Nationalsozialismus sind die Edelweißpiraten. Diese Jugendlichen aus der Arbeiterschicht leisteten keinen parteipolitischen Widerstand, sondern verteidigten ihre individuelle Freiheit gegen den Drill der Hitlerjugend.

    • Die Reaktion des Staates: Das Regime antwortete mit drakonischen Strafen – von der Einweisung in „Jugendschutzlager“ (KZ Moringen) bis hin zur öffentlichen Hinrichtung ohne Urteil, wie am 10. November 1944 in Köln-Ehrenfeld geschehen.
    • Die Lehre: Politische Verfolgung trifft oft zuerst jene, die sich der kulturellen und sozialen Norm des Regimes entziehen (Nonkonformismus).

    Beunruhigende Tendenzen im heutigen Deutschland

    Trotz der historischen Lehren warnen Bürgerrechtler heute vor einer schleichenden Erosion der Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik. Die Sorge gilt einer Entwicklung, bei der der Schutz der Regierung über den Schutz der individuellen Freiheit gestellt wird.

    A. Neue Instrumente der Gesinnungskontrolle

    • „Delegitimierung des Staates“: Dieser vom Verfassungsschutz eingeführte Begriff ermöglicht die Beobachtung von Bürgern, die zwar keine Gesetze brechen, aber staatliche Institutionen grundlegend kritisieren. Die Grenze zwischen legitimer Kritik und „verfassungsfeindlicher Bestrebung“ wird hierbei subjektiv durch Behörden gezogen.
    • Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB): Neue Absätze dehnen die Strafbarkeit von Meinungsäußerungen auf Bereiche aus, die den „öffentlichen Frieden“ stören könnten – ein dehnbarer Rechtsbegriff, der die Debattenkultur massiv einschränkt.

    B. Repression unterhalb der Strafbarkeitsgrenze

    Ein modernes Phänomen ist die soziale und wirtschaftliche Existenzvernichtung ohne Gerichtsurteil:

    • Debanking: Die Kündigung von Bankkonten bei unliebsamen politischen Ansichten.
    • Cancel Culture & Stigmatisierung: Die mediale Brandmarkung von Dissidenten als „Staatsfeinde“ oder „Verschwörungstheoretiker“, was oft zu Jobverlust und sozialer Isolation führt.

    C. Präventivhaft und Überwachung

    • Polizeiaufgabengesetze (PAG): In mehreren Bundesländern ist es mittlerweile möglich, Menschen präventiv – also ohne begangene Straftat – für Wochen in Haft zu nehmen.
    • Digitale Überwachung: Pläne zur Chatkontrolle und KI-gestützten Überwachung des öffentlichen Raums schaffen eine Atmosphäre der Einschüchterung, die zu einer „Schere im Kopf“ bei politisch aktiven Bürgern führt.

    D. Entmenschlichung der Sprache durch Tiervergleiche

    In der politischen Auseinandersetzung mit der Opposition (AfD) wurden mehrfach Tiervergleiche verwendet. Die Verwendung von Tiermetaphern in der politischen Kommunikation kann dazu beitragen, Gegner zu diffamieren und die Hemmschwelle für verbale oder sogar physische Gewalt zu senken. Solche Entmenschlichungen wurden von den Nationalsozialisten eingesetzt, um Hass und Ausgrenzung zu schüren. Hier drei aktuelle Beispiele:

    Agnes Strack-Zimmermann spricht von Fliegen

    Agnes Strack-Zimmermann kritisiert die AfD mit „Nazi-Sprech“.beim Neujahrsempfang 2004 der nordrhein-westfälischen FDP in Düsseldorf:

    „Je größer der Haufen Scheiße, umso mehr Fliegen sitzen drauf.“

    Friedrich Merz spricht von einer Natter

    Der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz Mitte Januar 2025:

    Wer sich eine Natter an den Hals holt, den beißt sie halt irgendwann tot.“

    Die Natter, die er seiner Partei vom Hals halten will, ist die AfD. 

    Frank-Walter Steinmeier spricht von Ratten

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Januar 2024 anlässlich der Ereignisse um das angebliche Potsdamer-Geheimtreffen:

    „Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputtmachen.“

    Bereits 2016 hatte die SPD die AfD-Politikerin Beatrix von Storch mit einem Tier verglichen. Hierfür hatte sich der SPD-Parteivorstand noch entschuldigt. Mittlerweile scheinen faschistische Tiervergleiche gegenüber der Opposition (wieder) salonfähig zu sein.

    Fazit: Wehret den Anfängen

    Politische Verfolgung beginnt selten mit dem Galgen. Sie beginnt mit der Sprache, mit Berufsverboten, mit der Kriminalisierung von Meinungen und der Instrumentalisierung der Justiz. Die Geschichte der Edelweißpiraten und das Schicksal von Männern wie Dietrich Bonhoeffer mahnen uns, dass ein Rechtsstaat nur so lange existiert, wie er auch die Freiheit jener schützt, die ihm widersprechen.

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