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EU verhängt 120-Millionen-Strafe gegen X – Scharfe Kritik aus den USA

    Brüssel/Washington. Die EU-Kommission hat erstmals unter dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) eine empfindliche Millionenstrafe gegen eine große Online-Plattform verhängt. Die US-Plattform X (ehemals Twitter) von Elon Musk muss wegen dreier Verstöße gegen Transparenzpflichten eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro zahlen. Die Entscheidung löst sofort scharfe Kritik aus Washington aus, wo von einem „Angriff auf Amerika“ und einer Gefahr für die Meinungsfreiheit die Rede ist.

    Strafe wegen mangelnder Transparenz

    Die EU-Kommission begründet die Strafe, die sich aus drei Teilstrafen zusammensetzt, nicht direkt mit dem Versäumnis, illegale Inhalte zu löschen, sondern mit systemischen Transparenzmängeln:

    1. Irreführende Verifizierungshäkchen (ca. 45 Mio. €): Die Vergabe der weiß-blauen Häkchen gegen Bezahlung sei irreführend und stelle ein Risiko für die Verbreitung von Desinformation dar, da die Authentizität von Konten nicht mehr klar erkennbar sei.
    2. Fehlender Datenzugang für Forschende (ca. 40 Mio. €): X habe Forschern und Aufsichtsbehörden den gesetzlich vorgeschriebenen, kostenlosen Zugang zu öffentlichen Daten und der API (Schnittstelle) verwehrt.
    3. Mangelhafte Werbedatenbank (ca. 35 Mio. €): Die Transparenz des Archivs für Anzeigen und politische Werbung sei unzureichend.

    Politisierungsvorwurf aus Washington

    Die Strafe, die sich an der Obergrenze des im DSA für diese Verstöße Zulässigen bewegt, wurde in den USA umgehend als politisch motiviert verurteilt.

    • Senator Marco Rubio (Republikaner) bezeichnete die Millionenstrafe als „Angriff auf Amerika“.
    • US-Vizepräsident J. D. Vance (Republikaner) schrieb, die EU solle die Meinungsfreiheit unterstützen, anstatt amerikanische Unternehmen „wegen Müll“ anzugreifen, und implizierte, X werde dafür bestraft, dass es „keine Zensur betreibe“.

    EU weist Zensurvorwurf zurück

    Die EU-Kommission, vertreten durch Digitalkommissarin Henna Virkkunen, wies den Zensurvorwurf entschieden zurück. Sie betonte, der DSA habe nichts mit der Einschränkung von Meinungen zu tun, sondern diene der Durchsetzung europäischer Werte und der Rechenschaftspflicht von Giganten, die den öffentlichen Diskurs beeinflussen.

    Die Entscheidung gilt als Exempel für alle VLOPs (Very Large Online Platforms) und zielt darauf ab, die Plattformen unter finanziellen Druck zu setzen, damit sie ihre Moderations- und Transparenzmechanismen konsequent im Sinne der europäischen Regulierung anpassen.

    X hat nun 90 Tage Zeit, die beanstandeten Mängel zu beheben, muss aber mit weiteren Ermittlungen rechnen. Ein separates DSA-Verfahren, das sich auf die unzureichende Bekämpfung von illegalen Inhalten und Desinformation konzentriert, läuft gegen X weiter. Die Plattform hat zudem die Möglichkeit, gegen die verhängte Strafe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einzulegen.

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