Das Landgericht Berlin II hat in einer wegweisenden Entscheidung (Az. 27 O 120/24) der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy (AfD) recht gegeben. Der staatlich finanzierte „Correctiv“-Verbund sowie weite Teile der Mainstream-Medien dürfen bestimmte ehrenrührige Behauptungen über Huys Aussagen beim „Potsdamer Treffen“ nicht länger verbreiten. Wir dokumentieren diesen Fall als Beispiel für eine koordinierte mediale Diffamierungskampagne.
Der Hintergrund: Die Potsdamer Inszenierung
Im Januar 2024 veröffentlichte das Netzwerk Correctiv eine Recherche über ein privates Treffen in Potsdam. Die Berichterstattung suggerierte einen „Geheimplan“ zur Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund. Diese Veröffentlichung löste eine beispiellose Welle von staatlich geförderten Demonstrationen und Forderungen nach Parteiverboten aus.
Die juristische Niederlage von Correctiv
Gerrit Huy wehrte sich gerichtlich gegen die Darstellung, sie habe bei dem Treffen die Absicht geäußert, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, um sie anschließend zu deportieren.
- Das Urteil: Das Landgericht Berlin II untersagte die Verbreitung dieser Behauptung. Das Gericht stellte fest, dass die von Correctiv aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr war.
- Die Korrektur: Es konnte nicht belegt werden, dass Huy solche Pläne geäußert hatte. Vielmehr hatte sie lediglich auf bestehende rechtliche Möglichkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht hingewiesen, die unter sehr spezifischen Bedingungen den Entzug der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern vorsehen (z. B. bei Beteiligung an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz).
Beteiligung der „Qualitätsmedien“ und des ÖRR
Der Fall Huy zeigt, wie ein einmal gesetztes Narrativ ungeprüft von den öffentlich-rechtlichen Sendern (ARD, ZDF) und großen Verlagshäusern übernommen wurde.
- Multiplikator-Effekt: Ohne eigene Verifizierung der Quellen verbreiteten zahlreiche Redaktionen die Falschinformation weiter. Dies führte zu einer massiven öffentlichen Stigmatisierung der Politikerin.
- Unterlassungserklärungen: Nach dem Urteil gegen Correctiv mussten auch andere Medienhäuser ihre Berichterstattung korrigieren oder entsprechende Passagen löschen, um Ordnungsgeldern zu entgehen.
Analyse: Mechanismen der medialen Diffamierung
| Mechanismus | Anwendung im Fall Huy |
| Suggestive Rahmung | Verwendung von Begriffen wie „Geheimplan“ und „Wannsee 2.0“, um eine historische Analogie zum NS-Terror zu erzwingen. |
| Falsche Tatsachenbehauptung | Unterstellen von Zitaten und Absichten, die so nie geäußert wurden. |
| Kontaktschuld | Die bloße Anwesenheit bei einem privaten Treffen wurde als Beleg für eine verfassungsfeindliche Gesinnung gewertet. |
| Soziale Vernichtung | Ziel der Kampagne war nicht der politische Diskurs, sondern die moralische und berufliche Diskreditierung der Teilnehmer. |
Einordnung im Kontext politischer Verfolgung
Auf PolitischeVerfolgung.de dokumenttieren wir diesen Fall als Lehrstück für modernes Pillorying (An-den-Pranger-Stellen).
- Staatliche Nähe: Die finanzielle Förderung von Correctiv durch staatliche Stellen wirft Fragen nach der Staatsferne der Presse auf.
- Instrumentalisierung der Justiz: Erst durch mühsame und teure Gerichtsprozesse können die Opfer solcher Kampagnen ihre Ehre teilweise wiederherstellen. Zu diesem Zeitpunkt ist der politische Schaden (Demonstrationen, Umfragewerte) jedoch meist bereits eingetreten.
- Fehlende Entschuldigung: Trotz der gerichtlichen Niederlagen gab es seitens der großen Medienhäuser keine öffentliche Entschuldigung oder umfassende Richtigstellung des verzerrten Gesamtbildes.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Berlin II im Fall Gerrit Huy beweist, dass die „Potsdamer Recherche“ in wesentlichen Punkten auf handwerklichen Fehlern und gezielten Falschdarstellungen beruhte. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer unabhängigen Dokumentation von Fällen, in denen Medien als verlängerter Arm politischer Interessen agieren, um Oppositionelle mundtot zu machen.
Quellen
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-ii-gibt-afd-politikerin-huy-recht



