Ein 61-jähriger Allgemeinmediziner steht im April 2026 in Hamburg vor Gericht. Der Vorwurf: In angeblich über 100 Fällen soll er Maskenatteste (sog. Maskenbefreiungs-Atteste) ausgestellt haben, teilweise nach telefonischer Rücksprache oder per E-Mail.
Ein Prozess in Hamburg und eine unbequeme Frage
Die juristische Bewertung scheint klar: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Doch dieser Fall wirft eine Frage auf, die bislang auffallend selten gestellt wird: Warum wird ausschließlich die formale Attestpraxis verfolgt, aber nicht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen selbst?
Maskenatteste: Der blinde Fleck der Aufarbeitung
Während der Corona-Zeit galt für Ärzte plötzlich ein völlig neuer Handlungsspielraum. Allerdings nicht in alle Richtungen. Maskenbefreiungs-Atteste wurden strafrechtlich verfolgt, wenn sie nicht den strengen formalen Anforderungen entsprachen, während Patienten sich gleichzeitig telefonisch krankschreiben lassen konnten, teilweise ohne persönliche Untersuchung. Genau hier beginnt die eigentliche Bruchlinie.
Die telefonische Krankschreibung: Ausnahme oder neue Normalität?
Was viele vergessen (oder verdrängen): Die telefonische Krankschreibung wurde während der Pandemie eingeführt und ist heute, Stand 2026, dauerhaft etabliert. Sie gilt nicht mehr nur für Atemwegserkrankungen, sondern für alle Krankheitsbilder mit voraussichtlich mildem Verlauf.
Voraussetzung ist, dass der Patient der Praxis bekannt ist und keine Videosprechstunde möglich oder zumutbar ist. In diesen Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage telefonisch bescheinigt werden, auch für Kinder. Das bedeutet im Klartext:
Ein Arzt darf heute offiziell eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, ohne den Patienten gesehen zu haben.
Der Widerspruch
Und jetzt wird es interessant. Denn genau das, was im aktuellen System erlaubt ist, nämlich eine medizinische Einschätzung auf Distanz, wird im Kontext der Maskenatteste kriminalisiert. Die eigentliche Frage lautet also:
Warum ist eine telefonische Krankschreibung legitim, ein telefonisches Attest aber potenziell strafbar?
Zwei Maßstäbe für dieselbe Methode?
Beide Situationen basieren auf demselben Prinzip: Ein Arzt trifft eine Entscheidung ohne körperliche Untersuchung und stützt sich auf die Schilderung des Patienten. Der Unterschied liegt nicht in der Methode, sondern im Kontext: Die Krankschreibung ist systemkonform, die Maskenatteste systemkritisch.
Juristische Realität vs. gesellschaftliche Debatte
Die Gerichte argumentieren formal:
- Ein Attest muss medizinisch begründet sein
- Eine Krankschreibung unterliegt anderen Regeln
Doch diese Trennung wirkt zunehmend konstruiert, wenn identische Diagnosewege unterschiedlich bewertet werden.
Die eigentliche Aufarbeitung steht noch aus
Der Hamburger Fall ist deshalb mehr als ein Einzelfall. Bereits in früheren Verfahren am selben Gericht wurde ein damals 80-jähriger Arzt wegen vergleichbarer Vorwürfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt sowie mit dem Verbot, weiterhin Atteste auszustellen. In der Begründung wurde betont, es handle sich ausdrücklich nicht um einen politischen Prozess, sondern um die Ahndung unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Was daran irritiert, ist weniger das Urteil selbst als das Muster dahinter: Während die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der damaligen Maßnahmen bis heute kaum Gegenstand gerichtlicher Klärung ist, werden einzelne Ärzte Jahre später für den Umgang mit genau diesen Maßnahmen strafrechtlich belangt.
Fazit
Solange diese Schieflage besteht, bleibt ein ungutes Gefühl, dass nicht nur medizinische Sorgfalt bewertet wird, sondern auch, ob ein Verhalten ins damalige System gepasst hat.
Und genau deshalb bleibt die zentrale Frage bestehen: Warum wird die Form verfolgt, aber nicht der Inhalt? Oder zugespitzt: Was genau soll dieser Prozess im Jahr 2026 eigentlich noch klären?
Geht es hier wirklich um medizinische Sorgfalt oder darum, im Nachhinein ein Exempel zu statuieren?
Denn eines ist offensichtlich: Während sich das System längst an ärztliche Entscheidungen ohne persönlichen Kontakt gewöhnt hat, werden genau solche Entscheidungen rückwirkend kriminalisiert, wenn sie politisch nicht ins damalige Bild passten.
Das versteht kein Mensch mehr. Und genau deshalb gehört diese Frage endlich dorthin, wo sie hingehört: ins Zentrum der öffentlichen Debatte.
Oder noch klarer: Wer im Jahr 2026 immer noch Ärzte für Maskenatteste aus einer Ausnahmesituation vor Gericht zerrt, während die politischen Entscheidungen von damals unangetastet bleiben, betreibt keine Aufarbeitung, sondern selektive Erinnerung.
Quellen
Politische Verfolgung im Zuge der Corona-Pandemie
https://taz.de/Falsche-Atteste-per-Telefon/!6051592
