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Reichsbürger Prozeß: Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen demontiert den Prinz Reuß-Schauprozess gegen die sog. Patriotische Union

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Was als spektakulärer Befreiungsschlag der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen den angeblich „rechten Terrorismus“ inszeniert wurde, entpuppt sich nach über zwei Jahren Hauptverhandlung als rechtsstaatliches Fiasko. In einer fulminanten Analyse für die Welt zieht die Doyenne der deutschen Gerichtsberichterstattung, Gisela Friedrichsen, ein vernichtendes Fazit: Im Prozess gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß und seine Mitangeklagten „stimmt etwas nicht“. Ein neues 114-seitiges Haftdokument des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt offenbart nun offen, worum es der Justiz wirklich geht: Die Kriminalisierung von bloßen Gedanken, Stammtischgesprächen und irreellen Systemkritiken – vollkommen entkoppelt von jeder realen Gefahr.

Das 114-Seiten-Manifest der Gesinnungsjustiz

Über dreieinhalb Jahre sitzen Rentner, Ex-Militärs und eine ehemalige Richterin nun bereits in Untersuchungshaft. Der Grund für diese beispiellose Härte ist nicht etwa die Aufdeckung eines bewaffneten Kommandos kurz vor dem Zugriff, sondern der unbeugsame Wille der Justiz, das politisch geforderte Narrativ der „existenziellen Bedrohung“ um jeden Preis aufrechtzuerhalten.

Wie Friedrichsen aufdeckt, zementierte der Senat unter dem Vorsitzenden Richter Jürgen Bonk kurz vor Ende der Sommerpause in einem 114 Seiten starken Beschluss die Haftfortdauer für Prinz Reuß. Das Dokument liest sich wie die Blaupause für ein Vorab-Urteil:

Der Senat erklärt die tatsächliche Erfolgsaussicht eines angeblichen Sturms auf den Bundestag schlichtweg für juristisch unerheblich.

„Voraussetzung für die Annahme eines entsprechenden Gefährlichkeitsgrades ist nicht eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Erstürmung des Bundestages. Es reicht vielmehr aus, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass es im Falle einer Umsetzung der Pläne der Vereinigung zur Begehung von Katalogstraftaten kommen könnte.“

— Aus dem Haftfortdauerbeschluss des OLG Frankfurt (Az. 8 St 2/23)

Damit ist das Maskenspiel beendet: Nicht Handlungen oder operative Tatvorbereitungen stehen vor Gericht, sondern das Infragestellen der staatlichen Ordnung.

Die Waffe des Staates: Wie der RAF-Paragraf § 129a umgedeutet wird

Die juristische Mechanik hinter diesem Vorgehen ist so simpel wie gefährlich. Die Bundesanwaltschaft bedient sich der Paragrafen 129 und 129a StGB. Diese Gesetze wurden vor genau 50 Jahren geschaffen, um der logistischen Unterstützer der Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) habhaft zu werden – Personen, die Waffen, Geld oder Verstecke beschafften.

Im Reuß-Komplex wenden Chefankläger Tobias Engelstätter – der sich bereits 2022 wissenschaftlich mit der „Delegitimierung des Staates durch Verschwörungsmythen“ profilierte – und das OLG Frankfurt dieses Instrumentarium nun als Präventiv-Waffe gegen Andersdenkende an.

Die Entkopplung der Strafbarkeit von der Realität:

  1. Hirngespinste werden zur Tat: Ob der angeklagte Oberst a.D. Max Eder glaubte, man könne Abgeordnete wegen angeblicher Verstrickungen in unterirdische Pädophilieringe „zur Rede stellen“, oder ob Betrüger den Angeklagten eine Phantasie-„Allianz“ aus 1 Million ausländischen Soldaten versprachen: Der Senat subsumiert solch traurige Skurrilitäten unter den dehnbaren Begriff des „abstrakten Gefährdungsdelikts“.
  2. Entlastung wird zur Belastung umgedeutet: Als Prinz Reuß bei einem Treffen klars stellte: „Mit mir gibt es keinen Putsch!“, wendete das Gericht dies gegen ihn. Die Logik der Richter: Wer sagt, er wolle keinen Putsch, beweist damit, dass über einen Putsch diskutiert wurde.
  3. Aktenberge als Zermürbungstaktik: Seit zwei Jahren verliest das Gericht Gigabyte-weise Daten aus Rechnern und virtuellen Papierkörben. Jedes Mosaiksteinchen wird gedreht, um das Fehlen konkreter Beweise durch eine schiere Masse an belanglosen Chat-Protokollen zu kaschieren.

Realitätscheck: Das „Terror-Netzwerk“ in der Zusammenschau

Vorwurf der BundesanwaltschaftErmittelte Realität laut BeweisaufnahmeJuristische Bewertung des OLG Frankfurt
Bewaffneter Sturm auf den BundestagEin paar Ex-Militärs besichtigten das Gebäude als Besucher; Befragte Kameraden winkten ab („Irrwitz“).Egal: Erfolgsaussicht sei unerheblich für die Strafbarkeit (§ 129a).
Schattenkabinett / „Rat“Unverbindliche Gedankenspiele und Namen auf Zetteln bei Wein und Abendessen.Als ernsthafte Vorbereitung einer Übergangsregierung gewertet.
Gefährdung der StaatsordnungGruppe vertraute zuletzt auf Schwindler und eine imaginäre ausländische „Allianz“.Selbst die Gläubigkeit an Phantasie-Allianzen sei ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

Fazit: Wenn die Justiz zum Erfüllungsgehilfen der Politik wird

Gisela Friedrichsens Bilanz entlarvt die wahre Natur dieses Prozesses: Es handelt sich um ein politisches Exempel. Das Verfahren sollte als „spektakuläres Menetekel im Kampf der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen rechts“ dienen.

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Wenn die bloße Unterhaltung über Systemalternativen, gepaart mit wirren Esoterik- oder Verschwörungstheorien, ohne jede operative Durchführbarkeit ausreicht, um Menschen für Jahre in Untersuchungshaft zu sperren und langjährige Haftstrafen zu verhängen, dann hat der Rechtsstaat die Grenze zur Gesinnungsjustiz überschritten.

Der Reuß-Prozess wird nicht als Triumph über den Terrorismus in die Geschichte eingehen, sondern als Mahnmal dafür, wie ein Staat das Strafrecht instrumentalisiert, um politische Unruhe und Abweichung administrativ zu ersticken.

Quelle

WELT+: Im „Reichsbürger“-Prozess stimmt etwas nicht

Mehr erfahren

Wikipedia-Eintrag von Gisela Friederichsen

Der Reichsbürger-Prozess: Ein kritischer Blick auf das Verfahren gegen die Patriotische Union (Prinz Reuß-Gruppe)

Patriotische Union: Informationen über (mutmaßliche) Mitglieder

Heinrich XIII. Prinz Reuß: Die Galionsfigur der „Patriotischen Union“

Maximilian Eder: Vom KSK-Oberst zum „Staatsfeind“ – Ein Leben im Widerstand?

Michael Fritsch: Vom Kriminalhauptkommissar zum „Staatsfeind“

Birgit Malsack-Winkemann: Die Richterin im Zentrum des Sturms

Johanna Findeisen-Juskowiak: Zwischen Friedensbewegung und Hochverratsprozess

Andreas Meyer: Der angebliche Logistiker des „Militärischen Arms“

Rüdiger von Pescatore: Der „General“ hinter dem angeblichen „Umsturz“

Gerhard Weihbrecht: Unternehmer, „Heimatschützer“ oder politisches Zielobjekt?

Bildquelle: Von Foto: Sven Wolter, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de, CC BY-SA 3.0 de, Link

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