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Claus Schenk Graf von Stauffenberg – Widerstand gegen den Nationalsozialismus und das Attentat vom 20. Juli 1944

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Claus Schenk Graf von Stauffenberg (1907–1944) zählt zu den bekanntesten Persönlichkeiten des deutschen Widerstands gegen den Nationalsozialismus. Als Offizier der Wehrmacht wurde er zum zentralen Organisator des Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944. Sein Name steht bis heute für den militärischen Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur, aber auch für die schwierige Frage, wie und wann sich Angehörige staatlicher Institutionen gegen ein Unrechtsregime wenden.

Herkunft und militärische Laufbahn

Claus Philipp Maria Schenk Graf von Stauffenberg wurde am 15. November 1907 in Jettingen (Bayern) geboren. Er entstammte einer katholischen Adelsfamilie und trat 1926 in die Reichswehr ein. Dort machte er schnell Karriere und galt als hervorragend ausgebildeter Generalstabsoffizier.

Wie viele konservative Offiziere begrüßte Stauffenberg zunächst Teile der nationalsozialistischen Politik, insbesondere die Wiederherstellung der deutschen Wehrhoheit. Mit dem Verlauf des Zweiten Weltkriegs und den immer offensichtlicher werdenden Verbrechen des NS-Regimes änderte sich seine Haltung jedoch grundlegend.

Der Wandel zum Widerstand

Mehrere Faktoren führten dazu, dass Stauffenberg sich gegen Adolf Hitler stellte:

  • die militärische Aussichtslosigkeit des Krieges,
  • die systematischen Massenverbrechen in den besetzten Gebieten,
  • die Entrechtung der Bevölkerung durch den nationalsozialistischen Terrorstaat,
  • die Ausschaltung jeder politischen Opposition.

Während seines Fronteinsatzes in Nordafrika wurde Stauffenberg im April 1943 schwer verwundet. Er verlor sein linkes Auge, die rechte Hand sowie zwei Finger der linken Hand. Trotz dieser schweren Verletzungen kehrte er in den Militärdienst zurück.

In Berlin schloss er sich dem Kreis militärischer Widerstandskämpfer um Ludwig Beck, Henning von Tresckow und Friedrich Olbricht an.

Das Attentat vom 20. Juli 1944

Als Chef des Stabes beim Ersatzheer erhielt Stauffenberg Zugang zu den Lagebesprechungen im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“.

Am 20. Juli 1944 brachte er eine Aktentasche mit Sprengstoff in den Besprechungsraum.

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Freiheitshandy

Der Plan sah vor:

  1. Tötung Adolf Hitlers.
  2. Aktivierung des bereits vorbereiteten Operationsplans „Walküre“.
  3. Übernahme der Regierungsgewalt durch das Ersatzheer.
  4. Bildung einer neuen Regierung und Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur.

Die Bombe detonierte wie geplant.

Hitler wurde jedoch nur leicht verletzt, weil die Aktentasche kurz vor der Explosion hinter einen massiven Tischfuß gestellt worden war.

Das Scheitern des Umsturzversuchs

In Berlin gingen die Verschwörer zunächst davon aus, dass Hitler tot sei. Deshalb begannen sie mit der Umsetzung des Walküre-Plans.

Nachdem bekannt wurde, dass Hitler überlebt hatte, brach der Umsturzversuch innerhalb weniger Stunden zusammen.

Noch in der Nacht zum 21. Juli 1944 wurden Claus Schenk Graf von Stauffenberg sowie Werner von Haeften, Friedrich Olbricht und Albrecht Mertz von Quirnheim im Bendlerblock in Berlin standrechtlich erschossen.

Seine überlieferten letzten Worte lauteten:

„Es lebe das heilige Deutschland!“

Politische Verfolgung nach dem Attentat

Das gescheiterte Attentat löste eine der größten Verfolgungswellen innerhalb des Deutschen Reiches aus.

Die Gestapo begann sofort mit umfangreichen Ermittlungen. Tausende Personen gerieten unter Verdacht.

Zu den Repressionsmaßnahmen gehörten:

  • Massenverhaftungen
  • Folter während der Verhöre
  • Sondergerichtsverfahren
  • Prozesse vor dem Volksgerichtshof
  • Todesurteile
  • Sippenhaft gegen Familienangehörige

Schätzungsweise über 7.000 Menschen wurden nach dem Attentat verhaftet. Rund 200 Beteiligte oder mutmaßliche Unterstützer wurden hingerichtet.

Viele Verfahren führte der Präsident des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, der die Angeklagten öffentlich demütigte und nahezu ausnahmslos Todesurteile verhängte.

Der Volksgerichtshof als Instrument politischer Verfolgung

Die Prozesse gegen die Widerstandskämpfer erfüllten keine rechtsstaatlichen Mindeststandards.

Kennzeichnend waren:

  • bereits feststehende Urteile,
  • fehlende Verteidigungsmöglichkeiten,
  • öffentliche Erniedrigung der Angeklagten,
  • politische Inszenierung der Verfahren,
  • schnelle Vollstreckung der Todesurteile.

Der Volksgerichtshof diente nicht der unabhängigen Rechtsprechung, sondern der Ausschaltung politischer Gegner und der Abschreckung weiterer Widerstandsversuche.

Die Sippenhaft

Besonders drastisch war die sogenannte Sippenhaft.

Familienangehörige der Attentäter wurden unabhängig von einer eigenen Schuld verhaftet. Ehefrauen, Eltern und teilweise auch Kinder verloren ihre Freiheit oder wurden in Internierungslager gebracht.

Die Kinder der Familie Stauffenberg erhielten neue Namen und wurden in staatlichen Einrichtungen untergebracht, um ihre familiäre Identität auszulöschen.

Diese Form der Kollektivbestrafung gehörte zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen des nationalsozialistischen Regimes.

Historische Einordnung

Claus Schenk Graf von Stauffenberg gehört heute zu den bekanntesten Symbolfiguren des deutschen Widerstands.

Historiker weisen jedoch darauf hin, dass sein politischer Weg nicht geradlinig verlief. Wie viele konservative Offiziere unterstützte er das NS-Regime zunächst in Teilen und entwickelte sich erst im Verlauf des Krieges zu einem entschiedenen Gegner Hitlers. Sein Entschluss zum Widerstand entstand aus einer Kombination militärischer, politischer und moralischer Motive.

Unabhängig von dieser Entwicklung markiert das Attentat vom 20. Juli 1944 einen der bedeutendsten Versuche, die nationalsozialistische Diktatur von innen heraus zu beenden.

Bedeutung für die Geschichte der politischen Verfolgung

Für die Dokumentation politischer Verfolgung besitzt der Fall Stauffenberg eine besondere Bedeutung. Er zeigt exemplarisch, wie autoritäre Systeme auf inneren Widerstand reagieren:

  • Ausschaltung politischer Gegner durch Sondergerichte,
  • Missbrauch der Justiz zur Legitimation staatlicher Gewalt,
  • Verfolgung von Familienangehörigen,
  • propagandistische Diffamierung von Oppositionellen,
  • Anwendung außergerichtlicher Hinrichtungen und systematischer Einschüchterung.

Die Repressionen nach dem 20. Juli 1944 verdeutlichen, dass politische Verfolgung im Nationalsozialismus nicht nur gegen gesellschaftliche Minderheiten oder politische Parteien gerichtet war, sondern ebenso gegen Angehörige des Militärs und staatlicher Institutionen, sobald diese sich gegen die Herrschaft Adolf Hitlers stellten.

Mehr erfahren

Politische Verfolgung im Nationalsozialismus

Bundeszentrale für politische Bildung: 20. Juli 1944: Attentat auf Adolf Hitler

Berliner Zeitung: Stauffenberg neu denken: Warum der 20. Juli mehr historische Ehrlichkeit braucht

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