Als im Mai 1933 auf den Plätzen deutscher Universitätsstädte die Scheiterhaufen brannten, gehörten die Werke von Erich Maria Remarque zu den ersten Schriften, die den Flammen übergeben wurden. Sein weltberühmter Antikriegsroman Im Westen nichts Neues aus dem Jahr 1928 hatte das Dogma des patriotischen Heldenmutes im Schützengraben zertrümmert. Mit unbarmherziger Präzision schilderte Remarque das physische und seelische Grauen des Ersten Weltkriegs und gab einer traumatisierten Generation eine Stimme. Für den aufkeimenden Nationalsozialismus war Remarque damit ein Staatsfeind ersten Ranges. Doch weil der Autor dem unmittelbaren Zugriffsnetz der Gestapo durch die Flucht ins Ausland entkam, richtete der NS-Verfolgungsapparat seine tödliche Rache gegen ein wehrloses Familienmitglied: seine jüngere Schwester Elfriede Scholz. Ihr Schicksal steht exemplarisch für die Grausamkeit einer politisierten Willkürjustiz, die stellvertretend Leben auslöschte, um missliebige Stimmen im Exil zu treffen.
Hetze, Diffamierung und Vertreibung: Der Fall Remarque
Der Hass des NS-Apparats gegen Erich Maria Remarque entfesselte sich lange vor der formalen Machtübernahme Adolf Hitlers. Bereits im Dezember 1930 inszenierte die SA unter der Regie von Joseph Goebbels gewaltsame Krawalle in Berliner Kinos, um die Aufführung der Hollywood-Verfilmung von Im Westen nichts Neues zu verhindern. Stinkbomben wurden geworfen, weiße Mäuse im Saal freigelassen und Zuschauer terrorisiert.
Parallel dazu entwickelte die NS-Propaganda eine beispiellose Schmierenkampagne zur Entmenschlichung und Entwertung des Autors. Man verbreitete das Gerücht, Remarque heiße in Wahrheit „Kramer“ (sein Nachname rückwärts gelesen), sei jüdischer Herkunft und habe den Krieg nie als Frontsoldat erlebt. Diese Lügen dienten dem Ziel, seine Glaubwürdigkeit als Zeitzeuge zu untergraben.
Remarque zog die Konsequenzen aus dem wachsenden Terror: Im Januar 1933, kurz vor Hitlers Ernennung zum Reichskanzler, verließ er Deutschland und floh in die Schweiz. Im Mai 1933 wurden seine Bücher unter den Rufen „Gegen literarischen Verrat am Soldaten des Weltkriegs, für Erziehung des Volkes im Geiste der Wehrhaftigkeit!“ öffentlich verbrannt. 1938 entzog das Regime ihm offiziell die deutsche Staatsbürgerschaft. Remarque emigrierte schließlich in die USA, wo er als prominenter Exilautor lebte – unerreichbar für die Häscher des Regimes.
Die Rache des Regimes: Die Hinrichtung von Elfriede Scholz
Da der Vernichtungsapparat Remarques im Exil nicht habhaft werden konnte, rückte seine jüngste Schwester Elfriede ins Visier. Elfriede Maria Remark (später verheiratete Scholz) wurde 1903 in Osnabrück geboren. Während ihr Bruder Weltruhm erlangte, führte sie ein bescheidenes Leben als gelernte Schneiderin. Sie betrieb einen Salon in Dresden, war gesundheitlich durch schwere Krankheiten gezeichnet und hielt sich von der großen Politik fern.
Im Spätsommer 1943 wurde ihr die eigene Unvoreingenommenheit zum Verhängnis. Gegenüber einer Kundin und ihrer Vermieterin äußerte Elfriede Scholz in ihrer Dresdner Werkstatt offene Kritik an der Kriegslage. Sie sagte, dass der Krieg verloren sei, dass die deutschen Soldaten bloßes Kanonenfutter seien und dass sie den Verantwortlichen eine Kugel in den Kopf wünsche. Die Frauen denunzierten sie umgehend bei der Gestapo. Am 18. August 1943 wurde Elfriede Scholz verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit gebracht.
Am 29. Oktober 1943 stellte man sie vor den berüchtigten Volksgerichtshof. Den Vorsitz hatte der gefürchtete „Blutrichter“ Roland Freisler. Die Verhandlung war kein juristischer Prozess, sondern ein brutaler Schauprozess. Freisler brüllte die Angeklagte nieder, verweigerte ihr jede ernsthafte Verteidigung und brachte das wahre Motiv der Anklage unumwunden auf den Punkt: „Ihr Bruder ist uns entkommen, Sie entkommen uns nicht.“
Wegen angeblicher „Wehrkraftzersetzung“ und „Feindbegünstigung“ verurteilte Freisler sie zum Tode. Sämtliche Gnadengesuche wurden eiskalt abgelehnt. Nach Wochen grauenvoller Ungewissheit im Frauengefängnis Barnimstraße und in Berlin-Plötzensee wurde Elfriede Scholz am 16. Dezember 1943 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee durch Enthauptung mit dem Fallbeil hingerichtet. Als zynischen Schlusspunkt stellte die NS-Justiz der Familie Scholz die Kosten der Hinrichtung sowie die Portokosten für die Urteilszustellung in Rechnung.
Die Phasen der Verfolgung im Vergleich
| Phase / Kriterium | Erich Maria Remarque (Schriftsteller) | Elfriede Scholz (Schneiderin) |
| Vor 1933 | SA-Terror gegen Buch/Film, Hetze, Schmähungen. | Unauffälliges Leben, Berufsausbildung als Schneiderin. |
| 1933–1938 | Bücherverbrennung, Flucht in die Schweiz, Ausbürgerung 1938. | Selbstständige Schneidermeisterin in Leipzig und Dresden. |
| 1943 | Sicheres Exil in den USA; Veröffentlichung von Exilliteratur. | Denunziation, Verhaftung, Schauprozess vor dem Volksgerichtshof, Enthauptung in Plötzensee. |
| Späte Aufarbeitung | Erfährt erst 1946 vom Tod der Schwester; widmet ihr den Roman Der Funke Leben (1952). | Juristische Freisprechung und Aufhebung des Unrechtsurteils erst im Jahr 1998. |
Das Erbe und das schwere Trauma der Nachkriegszeit
Erich Maria Remarque erfuhr erst im Juni 1946 – mehr als zwei Jahre nach der Vollstreckung – vom gewaltsamen Tod seiner jüngsten Schwester. Die Nachricht traf ihn im US-Exil mit tiefster Erschütterung und löste schwere Schuldgefühle aus. Ihm war klar, dass Elfriede nicht für eigene Taten starben musste, sondern als Ersatzopfer für seinen literarischen Widerstand bluten musste.
Remarque verarbeitete dieses Trauma in seinem 1952 erschienenen Roman Der Funke Leben, den er dem Andenken seiner Schwester widmete. Das Buch beschreibt das Überleben in den Konzentrationslagern und ist ein kraftvolles Dokument gegen das Vergessen.
Juristische Verfolgung in der Bonner Republik
Doch auch in der jungen Bundesrepublik ging die Verfolgung auf juristischer Ebene weiter – diesmal durch Verdrängung und personelle Kontinuitäten. Remarque beauftragte den bekannten Staatsanwalt Robert Kempner, die an der Ermordung seiner Schwester beteiligten NS-Richter und Beisitzer gerichtlich zu belangen. Das Ergebnis war niederschmetternd:
Das Kammergericht Berlin stellte die Ermittlungen 1970 – am Todestag Remarques – endgültig ein. Die alten Eliten der NS-Justiz deckten sich gegenseitig. So galt das Todesurteil gegen Elfriede Scholz in der Bundesrepublik Deutschland unfassbarer Weise bis zum Jahr 1998 formal als rechtskräftig.
Erst durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile wurde die Verurteilung aufgehoben und ihr Name reingewaschen.
Fazit: Ein Mahnmal gegen die Sippenhaftung
Die Tragödie der Geschwister Remarque führt die absolute Skrupellosigkeit totalitärer Regime vor Augen. Wenn Diktaturen den politischen Gegner nicht direkt greifen können, dehnen sie ihren Terror auf Familie, Verwandte und Freunde aus. Das Schicksal von Elfriede Scholz mahnt uns daran, dass der Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür und der Erhalt einer unabhängigen Justiz die unumstößlichen Fundamente jeder funktionierenden Demokratie sein müssen.
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Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-R04034 / Autor/-in unbekannt / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Link

