Die Rolle der beiden großen christlichen Kirchen im Dritten Reich gehört zu den am intensivsten diskutierten Kapiteln der deutschen Zeitgeschichte. Lange Zeit dominiert vom Narrativ des kirchlichen Widerstands, zeigt ein unvoreingenommener Blick auf die historischen Fakten ein deutlich düstereres Bild: Das Verhalten der Führungsebenen von katholischer und evangelischer Kirche war geprägt von strategischer Anpassung, der Priorisierung institutioneller Eigeninteressen, aktiver Mittäterschaft von Geistlichen und einem verhängnisvollen Schweigen gegenüber dem staatlichen Terror.
Sowohl die Evangelische Kirche als auch die Katholische Kirche standen dem NS-Regime keineswegs geschlossen als Widerstandsbewegung gegenüber. Vielmehr trugen sie – bewusst oder aus Unvermögen – zur Festigung der Diktatur bei.
Das Reichskonkordat 1933: Frühzeitige Legitimation des NS-Regimes
Bereits wenige Monate nach der Machtübernahme der NSDAP vollzog die Führung der katholischen Kirche unter Papst Pius XI. und dem damaligen Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli (dem späteren Papst Pius XII.) einen folgenschweren Schritt: Den Abschluss des Reichskonkordats im Juli 1933.
Der Tauschhandel: Das Regime garantierte der Kirche formal Bestandsschutz für katholische Schulen, Bekenntnisse und Vereine. Im Gegenzug zog sich der Klerus aus der aktiven Politik zurück – was den Weg für die Selbstopferung der katholischen Zentrumspartei ebnete.
Die Wirkung: Das Konkordat war ein gewaltiger diplomatischer Erfolg für Adolf Hitler. Es verlieh dem noch jungen NS-Regime internationale Anerkennung und signalisierte den katholischen Gläubigen im Inland, dass eine Kooperation mit den neuen Machthabern moralisch vertretbar sei.
Der jahrhundertealte Antijudaiismus als Nährboden
Dass der rassistische Antisemitismus der Nationalsozialisten auf so wenig geschlossenen Widerstand in der Bevölkerung stieß, hat auch gesellschaftliche Ursachen, die eng mit der Kirchengeschichte verwoben sind. Der jahrhundertelang gepflegte theologische Antijudaiismus („Judenhass aus religiösen Motiven“) diente als Katalysator für die rassistische Vernichtungsideologie der NSDAP.
Anstatt sich schützend vor die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu stellen, lieferten die kirchlichen Pfarrämter durch das Führen und Bereitstellen von Tauf- und Trauregistern sogar die administrative Grundlage für die behördlichen „Ariernachweise“. Damit wurden kirchliche Archive zu Gehilfen der bürokratischen Erfassung und späteren Vernichtung.
Aktive NS-Konformität: Die Rolle der Pfarrerschaft und der SA-Pastoren
Historische Untersuchungen belegen, dass weite Teile der evangelischen Pfarrerschaft keineswegs nur passive Zuschauer waren. Der Historiker Helge-Fabien Hertz bezeichnet die evangelische Kirche im Norden als eine der Säulen des Nationalsozialismus. Die große Schnittmenge zwischen Pfarrerschaft und Nationalsozialisten lag im Antikommunismus, im Nationalismus und in der Judenfeindschaft.
NS-konform zu agieren bedeutete für viele Pastoren, sich in der NSDAP, in der SA und in anderen Organisationen politisch für den Nationalsozialismus einzusetzen. Sie warben im Rahmen ihres Pfarramtes direkt von der Kanzel für das Regime – und das, obwohl gerade Geistliche einen Schutzraum genossen hätten, der auch abweichendes Verhalten ermöglicht hätte.
Das Phänomen der „SA-Pfarrer“ beschränkte sich dabei keineswegs nur auf verbale Unterstützung:
- Handgreiflicher Einsatz auf der Straße: Einige Pastoren schlugen bereits vor 1933 als SA-Männer sogenannte „Saalschlachten“ und setzten sich auf der Straße handgreiflich und nicht selten blutig für die NSDAP ein.
- Protestantische Radikalisierung: Während die NSDAP bei den Wahlen 1932 in protestantisch geprägten Gegenden überproportional gut abschnitt, zog sich die Begeisterung durch alle Strömungen. In Schleswig-Holstein stellte beispielsweise ausgerechnet die Bekennende Kirche die größte Fraktion an SA-Pastoren.
Anpassung und Spaltung: Die „Deutschen Christen“
Innerhalb der Evangelischen Kirche formierte sich 1932 die Bewegung der „Deutschen Christen“ (DC). Diese Gruppe strebte eine vollständige Synthese von christlichem Glauben und nationalsozialistischer Rassenideologie an.
Sie forderten die Einführung des „Arierparagraphen“ im kirchlichen Bereich, die Entfernung des Alten Testaments aus der Bibel sowie die Streichung „jüdischer Einflüsse“ aus Liturgie und Gesangbuch. Dass eine derartig entstellte Form des Christentums überhaupt innerhalb der verfassungsmäßigen Kirchenstrukturen Fuß fassen konnte, legt das Ausmaß der geistigen Erschütterung im protestantischen Milieu offen.
Die Grenzen des kirchlichen Widerstands und katholische Arrangements
Oft werden Persönlichkeiten wie Martin Niemöller, Dietrich Bonhoeffer, der katholische Bischof Clemens August Graf von Galen oder der Kölner Pfarrer Georg Fritze als Beleg für den kirchlichen Widerstand angeführt. So bedeutsam diese Stimmen waren, so genau muss ihre Motivation analysiert werden:
- Der Bekenntnisnotstand war kein politischer Widerstand: Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 richtete sich primär gegen die staatliche Einmischung in die innere Lehre und Verfassung der Kirche, nicht gegen den NS-Staat als solchen oder dessen rassistische Verfolgungspolitik. Selbst viele Pfarrer der Bekennenden Kirche – die sich gegen die staatliche Vereinnahmung wehrten – blieben glühende Anhänger Hitlers. Hertz betont: „Wahrung der kirchlichen Autonomie bedeutet eben: Kirche muss Kirche bleiben“ – die NS-Gesinnung vieler Geistlicher blieb davon unberührt.
- Selektive Empörung: Bischof von Galen prangerte 1941 in seinen berühmten Predigten die systematische Ermordung behinderter Menschen („Aktion T4“) öffentlich an. Ein vergleichbar lautstarker Protest der Bischofskonferenz gegen die Deportationen der jüdischen Bevölkerung in die Vernichtungslager im Osten blieb jedoch aus.
- Arrangement der katholischen Führung: Zwar waren 95 Prozent der im KZ Dachau inhaftierten Geistlichen katholisch (darunter sehr viele polnische Priester) und katholische Regionen wählten 1932 unterdurchschnittlich oft die NSDAP, dennoch arrangierte sich die deutsche Bischofskonferenz mit dem Regime. Kardinal Adolf Bertram, der die katholische Kirchenpolitik 26 Jahre lang leitete, verfolgte einen Kurs des institutionellen Eigennutzes. Wie Bertram-Biograf Sascha Hinkel erläutert, ging es ihm primär um den Erhalt kirchlicher Strukturen und der Seelsorge – eine empathische oder schützende Haltung gegenüber den jüdischen Bürgern nahm Bertram nicht ein.
Fazit: Das Stuttgarter Schuldbekenntnis und das Erbe des Versagens
Erst nach dem Zusammenbruch des Regimes im Oktober 1945 formulierte der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland im Stuttgarter Schuldbekenntnis die Einsicht in das eigene Versagen: „Wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht froher geglaubt und nicht heißer geliebt haben.“
Die historische Bilanz bleibt niederschmetternd. Die Kirchen schützten im Zweifelsfall ihre eigenen institutionellen Belange und Pfründe oder ließen sich von der staatlichen Ideologie mitreißen. Ein konsequenter, aus der christlichen Ethik abgeleiteter Einspruch gegen das Unrechtssystem, gegen die Gestapo und gegen den Völkermord fand als institutionelle Haltung nicht statt. Die Opfer der politischen und rassistischen Verfolgung wurden von den Kirchenführungen weitgehend ihrem Schicksal überlassen.
Mehr erfahren
- Deutschlandfunk Kultur: Kirchen im Nationalsozialismus – Kaum Protest und späte Aufarbeitung
- United States Holocaust Memorial Museum: Die Rolle der deutschen Geistlichen und Kirchenführer
- Wikipedia Eintrag zum Reichskonkordat
- Martin Luther und der Antisemitismus: Vom gejagten Rebellen zum Wegbereiter des Judenhasses
Bildquelle: Postkarte mit einer Aussage Adolf Hitlers, Poststempel: 31. Dezember 1933, 10,5 x 14,7 cm, Bildnachweis: Deutsches Historisches Museum, Berlin, Inv.-Nr.: Do2 97/82, Dieses Objekt ist eingebunden in folgende LeMO-Seite: Kirchen im NS-Regime

