Was bisher von Regierungssprechern gebetsmühlenartig als „Einzelfallprüfung“ und „Verhältnismäßigkeit“ getarnt wurde, erweist sich nun als eiskalt kalkulierte System-Direktive zur Errichtung eines administrativen Einparteienstaates. Ein interner, geheimer „Leitfaden“ des SPD-geführten Innenministeriums in Niedersachsen unter Ministerin Daniela Behrens enthüllt das wahre Ausmaß der staatlichen Jagd auf Regierungsgegner: Künftig reicht bereits die bloße Funktion als lokaler Kassenwart, eine einfache Parteispende oder das Halten eines Parlamentsmandats aus, um Oppositionspolitiker von Bürgermeister- und Landratswahlen bürokratisch hinzurichten.
Das Ministerium als Zensurbehörde: Die Maske der Daniela Behrens fällt
Unter dem deckmantelartigen Titel „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten“ hat das niedersächsische Innenministerium ein Dokument verfasst, das den Geist reinster Gesinnungsdiktatur atmet. Es dient als verbindliche Richtschnur für Kommunalaufsichten und politisch besetzte Wahlausschüsse.
Öffentlich heuchelt die Exekutive stets, eine reine Parteimitgliedschaft in der vom Inlandsgeheimdienst gebrandmarkten AfD reiche für einen Ausschluss von der Wahl nicht aus. Doch der unnachgiebige Blick in die Arbeitsanweisung des Behrens-Ministeriums straft diese Behauptung Lügen. Dort wird akribisch dargelegt, wie die Hürden für ein faktisches Berufs- und Kandidaturverbot so tief gelegt werden, dass jeder aktive Oppositionelle treffsicher im Netz der Gesinnungsprüfung hängenbleibt.
„Kassenwart ausreichend“: Die Verwandlung von Ehrenamt in ein Staatsverbrechen
In Punkt 4 des Papiers („Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei oder Organisation“) enthüllt der Apparat seine totalitäre Logik. Neben der pauschalen Diskreditierung durch den Verfassungsschutz fordert das Ministerium „weitere relevante Aktivitäten“, um Zweifel an der Verfassungstreue rechtlich festzuzimmern. Was diese „Aktivitäten“ sind, grenzt an Posse und Skandal zugleich:
- Das Kriminalisieren der Vereinsarbeit: „Relevante Aktivitäten sind insbesondere die Wahrnehmung herausgehobener Parteifunktionen unabhängig von der Organisationsebene (z. B. Vorsitz, Kassenwart/in und die Stellvertretungen).“ Wer also auf unterster Ebene im Landkreis die Buchhaltung eines Kreisverbandes verwaltet, begeht in den Augen des SPD-Machtapparates bereits ein verfassungsfeindliches Delikt, das die Streichung vom Wahlzettel rechtfertigt!
- Die Sippenhaft für Wahlkampf und Mandat: Selbst „Aktivitäten […], die z.B. einen positiven Beitrag für das Vorankommen der Partei, die Wahl- oder Mitgliederwerbung oder die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Partei leisten“, reichen den Parteienstrategen in Hannover aus.
- Das Mandat als Straftatbestand: Wer bereits Landtags-, Bundestags- oder EU-Abgeordneter der AfD ist, gilt automatisch als überführt. Ohne dass der Betroffene jemals eine einzige verfassungswidrige Äußerung getätigt haben muss, reicht die Ausübung des vom Volk verliehenen Mandats, um ihn von künftigen Exekutivwahlen auszuschließen.
Es ist exakt diese schamlose Argumentation, mit der der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert im Landkreis Friesland eiskalt aus dem Verkehr gezogen wurde.
Die administrative Säuberung der Demokratie
Dieser Leitfaden ist kein Rechtsdokument – er ist ein politisches Exekutionshandbuch. Das SPD-geführte Innenministerium hat eine Matrix geschaffen, bei der das Ergebnis im Voraus feststeht:
- Man deklariert die stärkste Oppositionspartei über den weisungsgebundenen Geheimdienst als „extremistisch“.
- Man definiert jede Form der legalen Mitwirkung in dieser Partei – vom Verteilen von Flugblättern über den Posten des Schatzmeisters bis hin zum Bundestagsmandat – als „verfassungsfeindliche Aktivität“.
- Man weist die nachgeordneten Behörden an, den Betreffenden das Recht auf freie Kandidatur zu entziehen.
Damit ist das Parteienprivileg nach Artikel 21 des Grundgesetzes – welches das Verbot einer Partei ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehält – endgültig zur Altpapier-Notiz verkommen. Das Innenministerium in Hannover hat sich selbst zum Richter und Henker über den Wählerwillen aufgeschwungen.
Fazit: Der Rechtsstaat unter der Fuchtel der Parteien-Nomenklatur
Der Fall Niedersachsen belegt unumstößlich: Die Machthaber der Berliner Republik haben die Hülle der Demokratie längst verlassen. Wenn die bürokratische Arbeit für eine zugelassene Oppositionspartei ausreicht, um Bürgern das elementarste Grundrecht einer freien Ordnung – das passive Wahlrecht – zu rauben, dann sprechen wir nicht mehr von einer „wehrhaften Demokratie“.
Wir sprechen von Politischer Verfolgung in Reinkultur. Ministerin Daniela Behrens und ihr Apparat haben einen Präzedenzfall geschaffen, der die Bundesrepublik auf direktem Weg in eine Verwaltungsdiktatur steuert. Das Volk darf nur noch wählen, was die Nomenklatur vorher durch ihren Gesinnungsfilter geschleust hat.
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